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Versicherungen - Kollektivvertragsabschluss 2022

Für die Angestellten in den Versicherungsunternehmen wurde am 15. Februar 2022 ein Abschluss erzielt!

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Für den KVA:

  • Die durchschnittlichen Mindestentgelte (§ 3 Abs. 2 KVA) sowie die Jahresmindestentgelte (§ 3 Abs. 3 KVA) werden um 4 % linear erhöht.
  • Das neue Mindestentgelt (§ 3 Abs. 3) beträgt nun EUR 1.812,11.
  • Die Kinderzulage erhöht sich um 2,8 %.
  • Erhöhung der „eingesparten Werbungskosten“ von derzeit EUR 67,00 auf EUR 70,00

Für den KVI:

  • Die Gehälter steigen um 3,1 % zuzüglich EUR 13,00, max. EUR 180,00. (Über alle 3 Schemata ergibt das Erhöhungen zwischen 3,03 % und 3,83 %.)
  • Das neue Mindestgrundgehalt im Innendienst beträgt EUR 2.052,30
  • Die Lehrlingseinkommen erhöhen sich um folgende Fixbeträge: 
    • im 1. Lehrjahr um EUR 45,00 = 5,76 %
    • im 2. Lehrjahr um EUR 55,00 = 5,65 %
    • im 3. Lehrjahr um EUR 70,00 = 5,38 % 
  • Sämtliche kollektivvertraglichen Zulagen steigen um 2,8 %.

Nähere Details zu den Verbesserungen im Rahmenrecht im KVA und im KVI sind den Ergebnisprotokollen zu entnehmen.

Gültigkeit: 1.3.2022