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Kollektivvertragsabschluss für die ArbeitnehmerInnen in der außeruniversitären Forschung 2021

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden per 1. Jänner 2021 um 1,5 % erhöht

Am 27.11.2020 konnte im Rahmen der 1. Verhandlungsrunde ein Abschluss für 2021 mit folgenden Ergebnissen erreicht werden:

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden per 1. Jänner 2021 um 1,5 % erhöht. Rundungen werden auf den nächsten vollen Euro vorgenommen.
 

Lehrlingseinkommen:
 

  • Die Lehrlingseinkommen der Tabelle 1 werden per 1.Jänner 2021 für das 1. Lehrjahr auf EUR 700,00, für das 2. Lehrjahr auf EUR 900,00, für das 3. Lehrjahr auf EUR 1.100,00 und für das 4. Lehrjahr auf ERU 1.500,00 angehoben.
  • Die Lehrlingseinkommen der Tabelle 2 werden per 1. Jänner 2021 um 3 % erhöht. Rundungen werden auf den nächsten vollen Euro vorgenommen.

Gemäß § 20 zustehende SEG- und Schichtzulagen werden mit 1. Jänner 2021 um 1,5 % erhöht.

Die tatsächlich gebührenden Gehälter (Ist-Gehälter) werden per 1. Jänner 2021 um 1,5 % erhöht.
 

Rahmenrecht:
 

  • Life long learning gem. § 40 a ist in Zukunft ein integrierter und standardisierter Bestandteil des Entwicklungsgesprächs (in Vorbereitung auf die KV-Verhandlungen 2022 und die Evaluierung von § 40 a)
    In § 16 Abs. 4 wird folgende lit. d) angefügt:
    Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die bereits seit 5 Jahren oder länger in der obersten Stufe einer Beschäftigungsgruppe eingestuft sind, nach Ablauf des 5 – Jahreszeitraumes gem. § 17 Abs. 8: Bildungsmaßnahme gem. § 40 a des Kollektivvertrages
  • Aufnahme der Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Forschung
    Austria“ (Gleichbehandlung der Anrechnung von Ausbildungs- und Vordienstzeiten aus Nicht-EU-Staaten mit jenen aus EU-Staaten), die 2020 COVID-19 -bedingt nicht getagt hat.
     

Gültigkeitsbeginn: 1. Jänner 2021