Fragen zum Thema "Betriebsversammlung"
Wie oft muss die Betriebsversammlung stattfinden?
Die ordentliche Betriebsversammlung / Betriebshauptversammlung / Gruppenversammlung hat mindestens einmal in jedem Kalenderhalbjahr stattzufinden.
Betriebsversammlungen können jedoch immer abgehalten werden, wenn es der Betriebsrat für nötig hält.
Einberufung der Versammlung
Die Einberufung kann durch Anschlag erfolgen. Macht es die Beschaffenheit oder die Organisation des Betriebes erforderlich, so ist jedoch die Einberufung an mehreren Stellen anzubringen. Bei örtlich getrennten Betriebsstätten ist der Anschlag in jeder Arbeitsstätte auszuhängen. Die Tagesordnung zur Gruppenversammlung ist gleichzeitig mit der Einberufung bekannt zu geben.
Zeitpunkt, Bezahlung der Betriebsversammlung
Die Gruppenversammlungen können innerhalb der Arbeitszeit abgehalten werden, wenn es dem/der BetriebsinhaberIn unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse zumutbar ist. Damit entsteht für die teilnehmenden ArbeitnehmerInnen ein Anspruch auf Freistellung. Es entsteht aber kein gesetzlicher Anspruch auf Entgelt. Eine Regelungsmöglichkeit bietet der Abschluss einer diesbezüglichen Betriebsvereinbarung. Dem/der Einberufenden steht es im Wesentlichen frei, wann und wo die Gruppenversammlung stattfindet. Die Gruppenversammlungen können innerhalb oder außerhalb des Betriebes stattfinden. Innerhalb des Betriebes hat der/der BetriebsinhaberIn nach Tunlichkeit die erforderlichen Räume zur Verfügung zu stellen.
Wer darf teilnehmen?
Zur Teilnahme an der Gruppenversammlung sind berechtigt:
- ArbeitnehmerInnen, die der jeweiligen Betriebsgruppe angehören, ohne Rücksicht auf die Staatsbürgerschaft, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Tag der Gruppenversammlung im Betrieb beschäftigt sind.
- Je ein/e VertreterIn der zuständigen freiwilligen Berufsvereinigung (Gewerkschaft) und der gesetzlichen ArbeitnehmerInnenvertretung (Kammer für Arbeiter und Angestellte).
- Auf Einladung der EinberuferInnen kann auch der/die BetriebsinhaberIn oder sein/ihre VertreterIn im Betrieb teilnehmen.