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KV-Abschluss für Angestellte bei Immobilienverwaltern 2020

Im Kollektivvertrag für Angestellte bei Immobilienverwaltern haben wir für das Jahr 2020 einen Abschluss erzielen können. 

Neben der Erhöhung der Mindestgehälter konnte erstmals auch für wirtschaftlich große und starke Betriebe in der Branche in einem Zusatzkollektivvertrag eine auch eine Erhöhung der überkollektivvertraglichen Gehälter vereinbart werten. Hintergrund dieser Einigung war, dass große Bauträger und Immobilienentwickler über die Gewerbeberechtigung der Hausverwalter, die sie auch besitzen, in diesen Kollektivvertrag fallen. Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unterscheidet sich aber stark von jener einer durchschnittlichen Hausverwaltung.

Die Gehälter steigen wie folgt:

Mindestgehälter

Die Mindestgehälter erhöhen sich wie folgt:

Verwendungsgruppe I steigt um 3,0 %!

Verwendungsgruppe II und III steigen um 2,4 %!

Verwendungsgruppe IV und V steigen um 2,3 %!

Mindestgrundgehälter 1.1.2020

Die Lehrlingsentschädigungen steigen um 3,0 %!

Lehrlingsentschädigungen 1.1.2020

im 1. Lehrjahr 649

im 2. Lehrjahr 871

im 3. Lehrjahr 1.064

Aufrechterhaltung der Überzahlung in mittelgroße Kapitalgesellschaften

Für alle Betriebe, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale zum letzten Bilanzstichtag vor dem 1.7.2019 überschreiten:

  • 5 Millionen Euro Bilanzsumme,
  • 10 Millionen Euro Umsatzerlöse in den letzten 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag,
  • im Durchschnitt des Geschäftsjahres 50 ArbeitnehmerInnen beschäftigt.

sind die Gehälter unter Aufrechterhaltung der Bezahlung zu erhöhen!

Für Betriebe, die Teil eines Konzerns sind, sind die Werte der Konzernbilanz Heranzuziehen

Erhöhung der IST-Gehälter in großen Kapitalgesellschaften

Betriebe - für Betriebe, die Teil eines Konzerns sind, sind die Werte der Konzernbilanz heranzuziehen – die zum letzten Bilanzstichtag vor dem 1.7.2019 mindestens zwei der drei Merkmale erfüllen

  • 20 Millionen Euro Bilanzsumme,
  • 40 Millionen Euro Umsatzerlöse in den letzten 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag,
  • im Jahresdurchschnitt 250 ArbeitnehmerInnen beschäftigt,

ist das tatsächliche Monatsgehalt (IST-Gehalt) der ArbeitnehmerInnen wie folgt zu erhöhen:

Verwendungsgruppe I um 3,0 %!

Verwendungsgruppe II und III um 2,4 %!

Verwendungsgruppe IV und V um 2,3 %!

Geltungsbeginn 1.1.2020