Begleitung – Betreuung – Förderung – Pflege von Menschen mit Behinderung
Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung sichert Rechte. Nein, „die Pflege“ erfüllt Garantien der Konvention nicht! Gesundheit von Menschen mit Behinderung garantieren - vor allem und im Alltag - Berufsgruppen, die andere Ausbildungen haben, Pflegetätigkeiten per Gesetz(en) aber übernehmen (müssen)!

Über Zündler:innen, Gefährder:innen und Verräter:innen
Der gesellschaftliche Auftrag der Pflege ist es, einzelnen Menschen, Familien und ganzen Gruppen dabei zu helfen, ihr physisches, psychisches und soziales Potenzial zu bestimmen und zu verwirklichen, und zwar in dem für die Arbeit anspruchsvollen Kontext ihrer Lebens- und Arbeitsumwelt. Dabei müssen die Pflegenden Funktionen aufbauen und erfüllen, welche die Gesundheit fördern, erhalten und Krankheit vermeiden. Zur Pflege gehört auch die Planung und Betreuung bei Krankheit und während der Rehabilitation, und sie umfasst zudem die physischen, psychischen und sozialen Aspekte des Lebens in ihrer Auswirkung auf Gesundheit, Krankheit, Behinderung und Sterben.
So lautet auszugsweise die Definition von Pflege durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Dies bedeutet, dass „die Pflege“ für alle Menschen in gleichem Maße und in gleicher Qualität zur Verfügung gestellt wird. Wird es auch … aber nicht (nur) in Spitälern oder Pflegeheimen und mit allen Problemen, die seit Jahren diskutiert werden, die aber nie gelöst wurden; nein, weder kurzfristig, noch nachhaltig! Pflege findet auch tagtäglich statt in stationären und ambulanten Einrichtungen der Behindertenhilfe und das nicht nur durch Angehörige der im Gesetz definierten „Pflegeberufe“. Im ersten Schritt wurde durch ein Abkommen zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern ein Vertrag geschlossen. In diesem wird geregelt, welche Ausbildung notwendig ist, damit die sogenannte „Basisversorgung“ (der Pflege) von einer Mitarbeiterin durchgeführt werden darf. Dort, wo an Grenzen gestoßen wird, wird die Möglichkeit von ärztlichen oder pflegerischen Delegationen herangezogen. Dies macht durchaus Sinn – sowohl aus der Sicht von Menschen mit Behinderung, als auch aus finanzieller Sicht. So müssen nicht immer auch Angehörige der Pflegeberufe anwesend sein, wenn regelmäßige Tätigkeiten – wie etwa die Betreuung eines diabeteskranken Menschen mit mentaler Behinderung – durchzuführen sind. Aber auch im einzelnen Anlassfall delegationswürdiger Handlungen entspricht es dem Wohlbefinden einer Klientin, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die ihr bekannt ist, zu der Vertrauen besteht und die in der Art der Kommunikation Abläufe und Notwendigkeiten erklären kann, die verstanden wird. Tagtäglich also werden im Bereich der Begleitung, Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung Pflegetätigkeiten verrichtet – von Mitarbeiterinnen, die nicht den gesetzlich definierten Pflegeberufen angehören. Tagtäglich werden dadurch auch kosteneffizient Arbeitskräfte eingesetzt. Tagtäglich leisten diese Mitarbeiterinnen damit aber auch Arbeit, die – aus Sicht „der Pflege“ höher qualifiziert ist, als die Mitarbeiterinnen tatsächlich eingestuft und entlohnt sind. Sie haben die selben Berufsrisiken und -erkrankungen und sie sind tagtäglich schlechter entlohnt. Alle Anstrengungen von Mitarbeiterinnen und ihren Vertreterinnen waren umsonst. Im ersten Schritt erhielten sie 2022 vom groß angekündigten „Einkommenserhöhungszuschuss“ exakt Nichts. Tausende Mitarbeiterinnen – von denen geglaubt wird, dass sie finanziell entlastet wurden – haben in Wirklichkeit nichts bekommen. In Teams mit den gleichen Aufträgen und Arbeiten erhielt ein großer Teil eben nichts. Leistung soll belohnt werden? Soziale Arbeit, der gesellschaftliche Zusammenhalt und Vieles mehr sollen gestärkt werden?
„Zündler“ nenne ich die Politiker:innen, die dieses Gesetz beschlossen haben und die, die nicht sofort und stark genug dagegen aufgestanden sind und „Gefährder:innen“ des sozialen Friedens und der gleichen Pflege für jeden Menschen – nämlich so, wie sie/er diese Pflege braucht und diese in internationalen Verträgen garantiert wird!
„Verräter:innen an allen Menschen mit Behinderung und ihren Begleiterinnen, Betreuerinnen, Unterstützerinnen und Pflegerinnen“ nenne ich sie! Nun aber zündeln sie weiter, diese „Gefährder:innen“! Wache Nachtdienste werden anders abgegolten, ob sie in einem Spital, einem Pflegeheim oder in der Behindertenhilfe geleistet werden. Die „Zündlerinnen“ sprechen Pflegepersonen eine zusätzliche „Entlastungswoche“ zu, Mitarbeiterinnen der Behindertenhilfe aber, die dieselben Tätigkeiten mit pädagogischer Grundausbildung leisten, benötigen diese Woche aus Sicht der Gesetzgeberinnen ebenso wenig, wie die Anerkennung ihrer Schwerarbeit.
Am 5. Mai begehen wir den „Europäischen Protesttag zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung“. Vergesst das nicht, „Gefährder:innen“, Österreich hat die entsprechenden Konventionen unterzeichnet, ratifiziert und in Verfassungsrang erhoben! Für dieses Ziel aber braucht es ALLE Mitarbeiterinnen.
von Walter Waiss
Betreuung von Menschen mit Behinderung
Betriebsrat
AKNÖ-Rat