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34-Millionen-Euro-Paket erreicht

für Beschäftigte in den Gesundheits- und Pflegeberufen

Die Vertreter der Arbeitnehmerseite (v. links): Helmut Woisetschläger (vida), Peter Csar (GÖD), Andreas Stangl (GPA-djp) und Christian Jedinger (younion)

Am 20. November 2018 hatten die zuständigen Gewerkschaften GÖD, GPA-djp, vida und younion die oberösterreichische Landesregierung zu Verhandlungen über eine zukunftsorientierte Gestaltung der Gesundheits- und Pflegeberufe aufgefordert. Heute konnte nach langen Verhandlungen mit Land, Städte- und Gemeindebund eine Einigung auf ein Paket mit einem Gesamtvolumen von 34 Millionen Euro für die Beschäftigten in Oberösterreich erzielt werden.

Gemeinsamer Erfolg bringt Fairness

„Faire Rahmenbedingungen und eine gerechte Bezahlung für diese so wichtigen und fordernden Berufe sind Voraussetzung dafür, dass Oberösterreich die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in diesem Bereich stemmen kann. Dafür ist diese Einigung ein entscheidender Schritt“, freuten sich die Verhandlungsführer Peter Csar (GÖD), Andreas Stangl (GPA-djp), Helmut Woisetschläger (vida) und Christian Jedinger (younion) über das gemeinsam erzielte Ergebnis, das die Situation der Beschäftigten in den Gesundheits- und Pflegeberufen deutlich verbessert.

In diesem Paket, das am 1. Februar 2021 in Kraft treten wird, wurde unter anderem die finanzielle Besserstellung von Diplom-Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Hebammen und klinischen SozialarbeiterInnen erreicht. Sie verdienen künftig im Durchschnitt zwischen 97 und 194 Euro mehr pro Monat.

Umfassende Verbesserung der Rahmenbedingungen

Über die finanziellen Aspekte hinaus wurden auch die Arbeitsbedingungen verbessert. So wird es etwa in Alten- und Pflegeheimen mit mehr als 60 Betten einen zweiten Nachtdienst geben. Weiters wurde für die Alten- und Pflegeheime (APH) zusätzliches Hilfspersonal im Ausmaß von zwei Prozent vom Mindest-Personalschlüssel beschlossen. Besser abgegolten wird künftig auch das kurzfristige Einspringen – sowohl in den Krankenanstalten wie auch in den APH.
Um Vollzeitbeschäftigung zu forcieren, wurde für Teilzeitbeschäftigte ein Recht auf Vollzeit in den Pflegeberufen vereinbart.

Das vereinbarte Ergebnis gilt vorerst für die Beschäftigten im öffentlichen Bereich, das heißt beim Land und den Gemeinden. Darüber hinaus ist es Grundlage für künftige Kollektivvertragsverhandlungen in privaten Einrichtungen und in den Ordensspitälern.