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Auch Betreuung kann Schwerarbeit sein

Einem Betreuer von psychisch kranken Menschen mit besonderem Behandlungs- und Pflegebedarf wurde von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) keine Schwerarbeit zuerkannt, obwohl diese eindeutig vorlag.

pexels

Erich S.* betreut in einer Wohngruppe rund um die Uhr Menschen mit Diagnosen wie Schizophrenie, Borderline, aber auch Demenz. Oftmals leiden die Klient:innen an mehreren psychischen Erkrankungen gleichzeitig und sind hochgradig aggressiv gegen sich selbst, ihre Mitbewohner:innen und das Personal.  Es ist ein „Knochenjob“ in jeder Hinsicht, nicht nur physisch, sondern auch psychisch.

„Wenn man hört, was die Beschäftigten dort tagtäglich erleben, sei es bei der Körperpflege oder bei der Versorgung mit Nahrung, aber auch bei den Bemühungen, den Bewohner:innen trotz allem einen geordneten Tagesablauf zu gestalten, dann ist völlig klar, dass man diesen Job nicht bis 65 machen kann“, sah Dr. Michael Dorrer eindeutig einen Anspruch auf Schwerarbeit gegeben.

Die PVA erteilte Herrn S. allerdings einen abschlägigen Bescheid, da man sich dort in erster Linie daran orientiert, ob jemand überwiegend Menschen mit einem Pflegebedarf der Stufe 5 oder höher betreut, was in der betroffenen Einrichtung aber nicht auf alle Klient:innen zutraf.
Die GPA ging für ihr langjähriges Gewerkschaftsmitglied vor Gericht und bereits in erster Instanz sahen sowohl Richter als auch beklagte Partei ein, dass es sich im vorliegenden Fall um Schwerarbeit handelt und man schloss einen Vergleich, in dem die PVA die Schwerarbeitszeiten anerkannte.
„Ich kann nun fünf Jahre früher in Pension gehen und bin unglaublich dankbar für die Unterstützung der GPA“, so Erich S. 

*Name v. d. Redaktion geändert