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Skandallöse Vorgangsweise an der FH OÖ beenden!

Trotz eines Urteils des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom Dezember 2020, wird ein Teil der Belegschaft der Fachhochschulen OÖ nicht korrekt entlohnt. Anstatt die Betroffenen endlich richtig einzustufen und ihnen rückwirkend die Differenz auf die tatsächlich zustehenden Gehälter nachzuzahlen, kündigte die Geschäftsführung die bestehende Dienstordnung und bastelte sich kurzerhand ein eigenes Entlohnungsmodell ohne Rücksprache mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft.

„Die Nichtumsetzung des OGH-Urteils ist schlichtweg eine Missachtung des Rechtsstaates. Geschäftsführer Dr. Gerald Reisinger kann nicht einfach hergehen und sich auf eigene Faust eine Bezugsordnung zusammenzimmern, die eine wesentliche Schlechterstellung bedeutet“, ist Andreas Stangl, Geschäftsführer der Gewerkschaft GPA, empört.

Assistenz-ProfessorInnen und AssistentInnen betroffen

Betroffen von diesem Missstand sind Assistenz-ProfessorInnen und AssistenInnen in der Lehre, die laut OGH-Urteil eine Verwendungsgruppe höher einzustufen sind und zwar rückwirkend bis zum Jahr 2015. Ihnen fehlen rund 2.300 Euro brutto pro Monat.

„Das nun vorgelegte Gehaltsmodell ist eine ungeheuerliche Geringschätzung der Arbeit und geradezu eine Verhöhnung von AkademikerInnen. Hinzu kommt, dass die Beschäftigten laut dieser Bezugsordnung bei Biennalsprüngen völlig der Willkür des Dienstgebers ausgeliefert wären, da Vorrückungen nur mit dessen Zustimmung möglich wären“, so Stangl weiter.

„Sozialpartnerschaftliche Vorgangsweise sieht anders aus! Ich fordere auch den zuständigen Landesrat Markus Achleitner als Mehrheitseigentümervertreter der FH OÖ eindringlich auf, sich dafür einzusetzen, dass hier ein Gehaltssystem installiert wird, das den Leistungen der Beschäftigten gerecht wird. Ansonsten kann man jedem Akademiker nur davon abraten, einen Job bei der FH OÖ anzunehmen“, nimmt Stangl auch den politisch Verantwortlichen in die Pflicht.