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Auch im Urlaub sind viele Beschäftigte ständig erreichbar

Ein Viertel aller Angestellten bearbeitet dienstliche Mails in der Freizeit und im Urlaub

Urlaub bedeutet für Beschäftigte nicht immer auch eine Auszeit von der Arbeit: Unter dem Deckmantel der Flexibilität wird ständige Erreichbarkeit von Mitarbeiter:innen zunehmend zum Problem. „Die Grenzen zwischen Freizeit und Arbeitszeit verschwimmen immer mehr. Der Druck, ständig erreichbar zu sein, steigt. Für viele Arbeitnehmer:innen ein großes Problem, auch im wohlverdienten Urlaub“, zeigt Harald Schweighofer, Geschäftsführer der Gewerkschaft GPA Tirol, auf. „Offline sein bringt wieder Erholung rein in den Urlaub! Ein Arbeitgeber kann eine/n Arbeitnehmer/in nicht dazu verpflichten, die technischen Geräte, wie Tablet, Handy, Smartphone, etc., im Urlaub eingeschalten zu lassen bzw. immer im Urlaub erreichbar zu sein für den Vorgesetzten, Kolleg:innen und schon gar nicht für Kund:innen.“

Viele Angestellte lesen in der Freizeit ihre Mail oder heben ihr Handy ab, da sie Angst um den Arbeitsplatz haben, es fast keine Urlaubsvertretungen mehr gibt oder um auf dem Laufenden zu bleiben. Die Hälfte der Angestellten will dadurch Zeit im Büro gewinnen und weil es die Kund:innen und Arbeitskolleg:innen erwarten. „Nur“ 28 % machen es, weil der Vorgesetzte es so will – das ergab eine IFES-Befragung. Im Angestelltenbereich hat auch die Telearbeit und Homeoffice dazu beigetragen, dass Beschäftigte der Meinung sind, dass sie immer erreichbar sein müssen bzw. Mails beantworten sollen.

Schweighofer empfiehlt: „Wenn schon im Urlaub Mails oder Nachrichten am Handy gelesen werden, dann sollten diese zu einem bestimmten Zeitpunkt, z.B. in der Früh gelesen und beantwortet werden. Danach sollte man die technischen Geräte wieder abschalten, damit man sich im Urlaub auch erholen kann. „Eine generelle, jederzeitige Erreichbarkeit widerspricht dem Sinn eines Urlaubs, verursacht nur Stress und der Erholungswert des Urlaubes geht verloren“, zeigt Schweighofer auf. Wie wichtig diese Empfehlung ist, weiß er aus Erfahrung: „Zahlreiche Angestellte erledigen Aufgaben aufgrund des gestiegenen Arbeitsdruck ‚freiwillig‘, damit nichts liegen bleibt. Oft gibt es gar keine Urlaubsvertretung – die Arbeit stapelt sich nach dem Urlaub, das Nacharbeiten nimmt viel Zeit in Anspruch!“

Umfrage zeigt alarmierende Zahlen

Neue Arbeitszeitmodelle wie beispielsweise Vertrauensarbeitszeit, flexible Arbeitsorte oder das Arbeiten von zu Hause aus sowie All-in-Verträge liegen im Trend und verwischen immer stärker die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit. „Rund ein Drittel aller Angestellten hat bereits einen All-in-Vertrag, rund zwei Drittel registrieren zumindest gelegentliche Störungen der Freizeit“, verweist Schweighofer auf die IFES-Umfrage. Dabei gab mehr als ein Viertel (26%) der Befragten an, zumindest gelegentlich dienstliche Mails in der Freizeit zu bearbeiten. „Von rund einem Drittel der Angestellten wird erwartet, dass sie auch in der Freizeit erreichbar sind. Diese Zahlen sind absolut alarmierend!“, so Schweighofer. Er erklärt die rechtlichen Hintergründe: „Tat­säch­lich erreichbar sein muss man nur dann, wenn eine Rufbereitschaft außer­halb der Arbeitszeit vereinbart wurde. Und das ist nicht unbeschränkt mög­lich: Rufbereitschaft darf nur für maximal zehn Tage pro Monat (bzw. laut Kollektiv­ver­trag für maximal 30 Tage innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten) vereinbart werden. Und: Rufbereitschaft darf nur während zwei wöch­ent­lich­en Ruhezeiten pro Monat vereinbart werden.“

Grundsätzlich gilt: Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit. „Die Vereinbarung eines geringeren Ent­gelts ist daher zulässig. Hat man keine Vereinbarung über die Bezahlung getroffen und enthält auch der Kollektivvertrag keine Regelung, bekommt man das ortsübliche Entgelt. Wir empfehlen dafür eine schriftliche Vereinbarung. Sobald der/die Arbeitnehmer/in während der Rufbereitschaft einen Arbeitseinsatz hat, ist dies Arbeitszeit, die mit Normal-, Mehr- bzw. Überstundenlohn be­zahlt werden muss“, weiß Schweighofer. Die Gewerkschaft GPA betreibt im Rahmen ihrer Kampagnen regelmäßig Aufklärungsarbeit, zuletzt unter dem Motto „Schalt mal ab“. „Störungen in der Freizeit sind im Smartphone-Zeitalter leider alltäglich, trotzdem darf das Handy auch von Zeit zu Zeit ausgeschaltet werden“, resümiert Schweighofer.

Die Gewerkschaft GPA bietet auch einen Batterien Check an, damit man selbst überprüfen kann, ob die Nutzung von technischen Arbeitsmittel belasten für jeden Einzelnen sind.