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Feststellungsklage bringt Gerechtigkeit nach unrechtmäßiger Kündigung

Infolge einer ungerechtfertigten Kündigung einer über 50jährigen Beschäftigten einer großen Verpackungsfirma im Tiroler Unterland hatte die Gewerkschaft GPA Tirol insgesamt vier Klagen eingereicht – und Recht bekommen. Zuvor hatte der neue Geschäftsführer des Unternehmens mit äußerst respektlosem Verhalten gegenüber seinen MitarbeiterInnen für Aufsehen gesorgt. 

1980 als Lehrling begonnen

„Ich freue mich, dass wir im Fall der unrechtmäßigen Kündigung jetzt Gerechtigkeit erreichen konnten! Die 55jährige Angestellte war seit 1980 bzw. ihrem 15. Lebensjahr in besagter Firma beschäftigt und hatte damals dort als Lehrling begonnen. Ihr wurde vor einiger Zeit gemeinsam mit 8 anderen KollegInnen – alle kurz vor der Pensionierung – gekündigt. Ganz abgesehen von der Menschlichen Komponente ist eine solche Vorgehensweise rechtlich unzulässig, denn bei einer Kündigung von mindestens fünf über 50jährigen Beschäftigten ist das AMS vorab zu informieren und damit das Frühwarnsystem zu aktivieren. Das wurde entschieden verabsäumt, weswegen wir in einer Feststellungsklage für die betroffene Angestellte jetzt eine Wiederanstellung und die rückwirkende Entlohnung mit 26 Monatsgehältern erreichen konnten“, beschreibt Mag.a Verena Zisler, Rechtsschutzsekretärin der Gewerkschaft GPA Tirol, den Sachverhalt. Die Klägerin hatte insgesamt vier Klagen eingereicht und alle vier gewonnen. 

Respektlose Mitarbeitereinteilung in Kategorien

Zu den Kündigungen hatte ein zutiefst menschenverachtendes Vorgehen geführt. „Der seit Februar 2019 amtierende Geschäftsführer hatte kurz nach seinem Antritt bereits verkündet, die MitarbeiterInnen in drei Kategorien einzuteilen. Kategorie A für engagierte Beschäftigte, Kategorie B für jene, die seiner Meinung nach ‚Dienst nach Vorschrift‘ machen würden und Kategorie C für von ihm als ‚Minderleister‘ bezeichnete Beschäftigte. Danach wurden insgesamt neun Angestellte gekündigt, die alle auf über 40 Dienstjahre zurückblicken konnten und nur noch ein paar Jahre bis zum Pensionsantritt gehabt hätten“, so Zisler, die betont: „Ein derart respektloses Vorgehen gegenüber den Beschäftigten ist beispiellos und wird von der Gewerkschaft mit Sicherheit nicht toleriert!“

Die Hartnäckigkeit der Gewerkschaft zahlte sich in diesem Fall mehr als aus: Nach einer ersten Feststellungsklage hatte das Unternehmen besagter Mitarbeiterin lediglich ein Monatsgehalt als Abfertigung angeboten, nach der zweiten Klage dreieinhalb. „Erreicht haben wir eine Abfertigung in Höhe von 26 Monatsgehältern – zumindest eine finanzielle Absicherung für die Angestellte, die seit über 40 Jahren in der Firma beschäftigt war. Dass man jahrzehntelange Loyalität der Beschäftigten allerdings so mit Füßen tritt, bleibt mir nach wie vor unverständlich“, zieht Zisler abschließendes Resümee. Sie geht davon aus, dass auch die anderen acht gekündigten MitarbeiterInnen wiederangestellt werden und eine kräftige Nachzahlung bekommen.