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Gewerkschaft GPA Tirol zu Schwangerschaftsfreistellung: Muss auch für Handelsangestellte gelten!

Handelsmitarbeiterinnen werden wieder im Regen stehen gelassen

Dass bei der gestern im Sozialausschuss eingebrachten Regelung zur COVID-Freistellung für Schwangere Handelsangestellte ausgenommen sind, stößt auf massive Kritik der Gewerkschaft GPA Tirol: „Schon wieder werden die Handelsangestellten im Regen stehen gelassen. Wie kommen Beschäftigte im Handel dazu, ihre Ungeborenen zu gefährden?“, soElisabeth Braun, Branchenvorsitzende der Sparte Handel in der Gewerkschaft GPA Tirol.

 

Der im Sozialausschuss eingebrachte Antrag bezieht sich nur auf Tätigkeiten, für deren Ausführung physischer Kontakt Voraussetzung ist, was den Handel ausschließt. Dazu Braun: „Handelsangestellte von der Schwangeren-Freistellung auszunehmen, ist völlig absurd. Gäbe es im Handel ohne Körperkontakt keine Ansteckungsgefahr, dann hätten nicht große Teile des Handels im Lockdown geschlossen werden müssen. Wessen Interessen bedient die Regierung, wenn sie Schwangere im Handel gefährdet?“

 

„Ich appelliere dringend an die Regierung, die Sorgen der Handelsangestellten nicht ein weiteres Mal zu ignorieren. Es ist inakzeptabel, mit der Gesundheit von Schwangeren zu spielen. Ändern Sie diesen Antrag!“, schließt die Gewerkschafterin.

 

Rückfragen:

David Schumacher, Geschäftsführer-Stv. Gewerkschaft GPA Tirol, mobil: 0676-817118109