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Elternteilzeit

Elternteilzeit ermöglicht die Herabsetzung der Arbeitszeit oder eine Änderung ihrer Lage unter Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeit.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit – insbesondere bei ausreichender Betriebsgröße, einer bestimmten Dauer des Arbeitsverhältnisses und Erfüllung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen.

Ist auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, kann Elternteilzeit mit der Arbeitgeberin vereinbart werden; es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch.

Die gewünschte Elternteilzeit muss grundsätzlich rechtzeitig und schriftlich angekündigt werden.

Elternteilzeit vs. Karenz: Während der Karenz wird die Arbeit vollständig unterbrochen, bei der Elternteilzeit wird weitergearbeitet, aber die Arbeitszeit reduziert.

Mehr Infos für Eltern findest du auch HIER