Elternteilzeit
Elternteilzeit ermöglicht die Herabsetzung der Arbeitszeit oder eine Änderung ihrer Lage unter Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeit.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit – insbesondere bei ausreichender Betriebsgröße, einer bestimmten Dauer des Arbeitsverhältnisses und Erfüllung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen.
Ist auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, kann Elternteilzeit mit der Arbeitgeberin vereinbart werden; es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch.
Die gewünschte Elternteilzeit muss grundsätzlich rechtzeitig und schriftlich angekündigt werden.
Elternteilzeit vs. Karenz: Während der Karenz wird die Arbeit vollständig unterbrochen, bei der Elternteilzeit wird weitergearbeitet, aber die Arbeitszeit reduziert.
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