Aufgaben von JugendvertrauensrätInnen (JVR)

Egal ob es dabei um die Übernahme nach der Lehrzeit, ein Prämiensystem für Lehrlinge oder eine gute Ausbildung geht. JugendvertrauensrätInnen setzen sich für dich ein.
Wichtig: Die Rahmenbedingungen für den Jugendvertrauensrat (Aufgaben, Befugnisse, Wahlen…) sind im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und in der Betriebsratswahlordnung (BRWO) geregelt. Diese kannst du jederzeit per Mail an jugend@gpa.at bei uns anfordern.
Die Aufgaben eines/einer JugendvertrauensrätIn sind sehr vielfältig. Sie vertreten die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge. Im Klartext bedeutet das:
- Sie können sich in alle Angelegenheiten, die Lehrlinge und jugendliche ArbeitnehmerInnen betreffen einmischen und Vorschläge machen.
- Sie überwachen die Einhaltung der Vorschriften, die für das Arbeitsverhältnis der Lehrlinge und jugendlichen ArbeitnehmerInnen gelten. Das betrifft vor allem das Berufsausbildungsgesetz (BAG), das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG), das Berufsbild, den Kollektivvertrag und vieles mehr.
- Sie nehmen an den Unterweisungen über den Unfallschutz teil und können so überprüfen, ob der/die DienstgeberIn der Pflicht nachkommt, die Lehrlinge und jugendlichen ArbeitnehmerInnen zB. über Unfallgefahren und den richtigen Umgang mit Geräten und Maschinen zu informieren.
- Sie können Vorschläge zur Verbesserung der Berufsausbildung im Betrieb und zur Verbesserung der beruflichen Weiterbildung machen.
Damit JugendvertrauensrätInnen ihr Aufgaben erfüllen können, muss der/die DienstgeberIn über alle wesentlichen Fragen, die Lehrlinge und jugendliche ArbeitnehmerInnen betreffen, Auskunft erteilen.