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Wie werde ich JugendvertrauensrätIn (JVR)?

Du bist unter 23 Jahre alt und möchtest dich in deinem Betrieb aktiv für die Interessen der Lehrlinge und der jugendlichen ArbeitnehmerInnen einsetzen? Dann lass dich für die nächsten JVR Wahlen aufstellen oder gründe einen Jugendvertrauensrat in deinem Betrieb.
Sneakers on the asphalt road with drawn arrows pointing in two directions. Making decisions and making choices concept.
©adzicnatasa - stock.adobe.com

In welchem Betrieb kann ein Jugendvertrauensrat gewählt werden?

In allen Betrieben in denen dauerhaft mindestens fünf jugendliche ArbeitnehmerInnen - also ArbeitnehmerInnen, die das 18. Lebensjahr sowie Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - beschäftigt sind.

Wer darf wählen und wann wird gewählt?

Der Jugendvertrauensrat wird alle zwei Jahre von den im Betrieb beschäftigten jugendlichen ArbeitnehmerInnen - also Personen die das 18. Lebensjahr sowie Lehrlinge die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - gewählt.

Wer kann gewählt werden?

Kandidieren können alle ArbeitnehmerInnen des Betriebs, die am Tag der Wahlausschreibung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und am Tag der Wahl seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind.