Zum Hauptinhalt wechseln

Lehrausbildungs - ABC

Berufsausbildung

Die Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) erfolgt einerseits im Lehrbetrieb und andererseits in der Berufsschule, das ist das sogenannte duale Ausbildungssystem. In Österreich stehen über 200 verschieden Lehrberufe zur Auswahl. Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung zwischen zwei vier Jahren, die durchschnittliche Lehrzeit in den meisten Berufen liegt bei 3 Jahren

Berufsbild

Für jeden einzelnen Lehrberuf gibt es ein sogenanntes Berufsbild, in dem nach Lehrjahren geordnet, die Ausbildungsinhalte wie verschiedene Fertigkeiten, Kenntnisse, Grundkenntnisse usw. aufgelistet sind. All das muss dir im Betrieb beigebracht werden. Die Berufsbilder sind öffentlich zugänglich im Rechtsinformationssystem (RIS) der Republik Österreich

Lehrverhältnis

Das Lehrverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem du in den Betrieb eintrittst. Es ist nur dann ein Lehrverhältnis, wenn du einen Lehrberuf erlernst, der in der Lehrberufsliste angeführt ist. Grundsätzlich gilt auch für Lehrlinge das Arbeitsrecht, außer im Berufsausbildungsgesetz (BAG) ist etwas anders geregelt. Das sind zum Beispiel die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses, eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden oder das Überstundenverbot.

Lehrvertrag

Die rechtliche Grundlage für deine Lehrausbildung ist der Lehrvertrag. Er wird für die entsprechend vorgesehene Lehrzeit abgeschlossen und ist somit einem befristeten Arbeitsvertrag gleichzusetzen. Bei minderjährigen Jugendlichen (vor Vollendung des 18. Lebensjahres) muss der Lehrvertrag von Erziehungsberechtigten mitunterschrieben werden, und schriftlich abgeschlossen werden.

Der Lehrvertrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Lehrbetriebes, der/des Lehrberechtigten und der/des Ausbilder:in bzw. Ausbildungsleiter:in
  • Tätigkeit des Lehrbetriebs
  • Standort der Ausbildungsstätte an der der Lehrling ausgebildet wird
  • Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort des Lehrlings und bei minderjährigen Jugendlichen Name und Anschrift der/des Erziehungsberechtigten
  • Lehrberufsbezeichnung
  • Dauer der Lehrzeit
  • Beginn und Ende des Lehrverhältnisses
  • Datum des Vertragsabschlusses
  • Einverständniserklärung über die Aufnahme in ein Schüler:innenheim, wenn die Berufsschulpflicht nur in einer Lehrgangsmäßigen Berufsschule erfüllt werden kann
  • Angaben über eventuelle Ausbildungsverbundmaßnahmen
  • Höhe der Lehrlingseinkommens

Weiters können folgende Dinge vereinbart werden:

  • Vereinbarungen über die Übernahme von Verköstigungs-, Bekleidungs- und Wohnkosten durch den Lehrbetrieb
  • Vereinbarungen über die Gestaltung der Ausbildung (Ausbildungsplan)

Die/der Lehrberechtigte ist verpflichtet, den Lehrvertrag binnen drei Wochen nach Beginn der Lehre an die zuständige Lehrlingsstelle weiterzuleiten.

Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung

Der Betrieb muss die für die Ausbildung notwendigen Einrichtungen vorweisen und die im Berufsbild angeführten Ausbildungsinhalte vermitteln können. Die/der Lehrberechtigte bzw. die/der AusbilderIn müssen die erforderlichen Fachkenntnisse für den jeweiligen Lehrberuf besitzen. Lehrberechtigte bzw. Ausbilder:innen müssen auch über die notwendigen pädagogischen Fähigkeiten verfügen.

Dauer des Lehrverhältnisses

Der Lehrvertrag wird für die Dauer der festgesetzten Lehrzeit des entsprechenden Lehrberufs abgeschlossen. Die Dauer kann sich durch anrechenbare Zeiten (zB. aus vorangegangen Lehrzeiten im selben oder einem verwandten Lehrberuf) verkürzen. In solchen Fällen melde dich bei uns, wir können dir sagen, ob das in deinem Fall zutrifft oder nicht. Bist du über vier Monate (z.B. durch einen Unfall) verhindert, den Lehrberuf zu erlernen, kann die Lehrzeit verlängert werden.

Für Lehrlinge die ihr eigenes Kind betreuen, kann die Lehrzeit zu Beginn des Lehrverhältnisses bis zum 31.12 des Jahres des Schuleintrittes des Kindes um bis zu 2 Jahre ausgedehnt werden. Die wöchtentliche Arbeitszeit kann dabei um bis zu 50% abgesenkt werden (und damit das Lehrverhältnis um bis zu 2 Jahre ausgedehnt werden). Auch bei vorliegen von „gesundheitlichen“ Gründen des Lehrlings kann die Lehrzeit um bis zu 50% abgesenkt werden.  

Weiterbeschäftigung

Der/die Lehrberechtigte ist verpflichtet, dich nach dem Ende deiner Lehrzeit noch mind. drei Monate im erlernten Beruf weiter zu beschäftigen, sofern das Lehrverhältnis durch Zeitablauf oder die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung, die frühestens zehn Wochen vor dem Lehrzeitende abgelegt werden darf, endet. Die Weiterbeschäftigung steht dir also unmittelbar nach Ende der Lehrzeit, also entweder ab dem Enddatum aus dem Lehrvertrag oder ab dem auf die vorzeitige Lehrabschlussprüfung folgenden Montag, zu.

Pflicht nur fürs Unternehmen

Die Weiterbeschäftigung trifft nur für die/den Lehrberechtigte/n zu, somit hast du die Möglichkeit, am Ende deiner Lehrzeit zu entscheiden, ob du von der Weiterverwendungszeit Gebrauch machst oder nicht. Diese Wahlmöglichkeit hast du aber nicht mehr, wenn schon beim Abschluss des Lehrvertrages vereinbart wurde, dass die Weiterbeschäftigung ein befristetes Arbeitsverhältnis ist. Es sollte daher der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages, vor allem auch im Hinblick auf einen allfälligen Kündigungsschutz (Mutterschutz, Präsenz- und Zivildienst), möglichst vermieden werden.

Die Weiterbeschäftigung kann sich auch auf die Hälfte verkürzen, wenn du die Hälfte oder weniger deiner Lehrzeit bei der/beim letzten Lehrberechtigten zurückgelegt hast. In manchen Kollektivverträgen, also durch die Kraft der Gewerkschaft und unserer Mitglieder, sind die Weiterverwendungszeiten verlängert (etwa im Handel oder der Industrie).

Lehrzeugnis

Nach Beendigung oder bei einer vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses muss dir der/die Lehrberechtigte auf seine/ihre Kosten ein Zeugnis ausstellen. Das Zeugnis muss Angaben über den Lehrberuf und die Dauer der Lehrzeit beinhalten. Formulierungen, die dir für deinen zukünftigen Berufsweg schaden könnten, sind nicht zulässig.