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Mutterschutz - Was du unbedingt wissen solltest!

Für weibliche Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmerinnen gelten im Falle einer Schwangerschaft die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MSchG).

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Während deiner Schwangerschaft dürfen die gesetzlichen Wochenarbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden. Darüber hinaus gelten besondere Verwendungsbeschränkungen für deine Beschäftigung, besondere Schutz vor schädlichen Beschäftigungen, Überstunden und Recht uaf Ruhepausen.

Ab der Mitteilung der Schwangerschaft an deine/n ArbeitgeberIn besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Bist du schon gekündigt bzw. ist das Lehrverhältnis aufgelöst worden, musst du deine/n ArbeitgeberIn innerhalb von fünf Tagen über die Schwangerschaft informieren und eine ärztliche Bestätigung beibringen, damit der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz nachträglich wirksam wird.

Acht Wochen vor der Geburt beginnt die Schutzfrist (absolutes Beschäftigungsverbot) und endet im Normalfall acht Wochen nach der Geburt. Sie kann auf höchstens 16 Wochen verlängert werden. Für die Dauer der Schutzfrist besteht ein Anspruch auf Wochengeld seitens der Gebietskrankenkasse. Nach der Schutzfrist gibt es Anspruch auf Karenzurlaub. Für diesen Zeitraum besteht ebenfalls ein Kündigungs- und Entlassungsschutz.

Der Karenzurlaub unterbricht das Lehrverhältnis, wobei aber die/der ArbeitgeberIn nach Beendigung des Karenzurlaubes einen neuen Lehrvertrag für die restliche Lehrzeit abschließen muss.