Zum Hauptinhalt wechseln

Abschluss KV-Verhandlung Versicherungen 2021

Für die Angestellten in den Versicherungsunternehmen wurde bei einer Inflationsrate von 1,4 % folgender Abschluss am 29. Jänner 2021 fixiert:

Für den KVA:

  • Erhöhung der monatlichen Mindestentgelte bzw. der Jahresmindestentgelte um 2 % linear.
  • Das neue Mindestgrundgehalt beträgt EUR 1.742,41 (§ 3 Abs. 3 KVA).
  • Die Kinderzulagen werden um 1,4% linear erhöht.
  • Der Betrag in § 4 Abs. 2 Ziff. 3 (eingesparte Werbungskosten) wird auf EUR 67,- erhöht.
  • Der von uns übermittelte Entwurf zum „KVA-NEU“ wird nach dem Ende des Lockdown - spätestens mit Ende April - in einer Extra-KV-Runde verhandelt.

Für den KVI:

  • Die Gehaltsansätze gemäß Anhang A/2 und Anhang B des KVI werden ab 1. März 2021 um 1,4% zuzüglich EUR 3,- Fixbetrag erhöht, maximal EUR 63,- angehoben (= Erhöhung im Durchschnitt von 1,49 %)
    Das neue Mindestgrundgehalt beträgt EUR 1.977,98.
  • Die Lehrlingseinkommen (= Lehrlingsentschädigungen) werden wie folgt erhöht:
    1. Lehrjahr: Erhöhung um EUR 50,- Fixbetrag (= 6,84%)                     EUR    781,16
    2. Lehrjahr: Erhöhung um EUR 50,- Fixbetrag (= 5,42%)                     EUR    973,44
    3. Lehrjahr: Erhöhung um 1,4% + EUR 3,- Fixbetrag (= 1,63%)           EUR 1.299,27
  • Sämtliche KV-Zulagen werden um 1,4% linear erhöht.
  • Des Weiteren konnten wir uns mit dem VVO darauf verständigen, dass der ausverhandelte „General-Kollektivvertrag“ zwischen dem ÖGB und der WKÖ zum Thema „Maskenpause“ und „Testungen“ in vollem Umfang 1:1 übernommen wird.