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Kollektivvertrag 2022: Gehälter bei Ziviltechnikern, Architekten und Zivilingenieuren steigen um 3 %!

Die Mindestgehälter aller Beschäftigungsgruppen des Kollektivvertrags für die Angestellten bei Ziviltechnikern (Architekten und Ingenieurkonsulenten/ Zivilingenieuren) werden mit 1.1.2022 um 3 % erhöht. Der Erhöhung wurde in den Verhandlungen die damals aktuelle durchschnittliche 12-Monatsinflationsrate von 2,26 % zugrunde gelegt.

Darüber hinaus gibt es die einvernehmliche Empfehlung der Kammer für Ziviltechniker und der Gewerkschaft GPA bei jenen MitarbeiterInnen, deren Gehälter über den Kollektivvertragsgehältern liegen, diese so zu erhöhen, dass die Überzahlung über dem Kollektivvertrag aufrecht bleibt.

Überzahlung liegt geschätzt bei durchschnittlich 20 Prozent

Mindestgehälter sind jenes Gehaltsniveau, dass keinesfalls unterschritten werden darf. Die tatsächlich bezahlten Gehälter liegen bei geschätzten 4/5 der Unternehmen dieser Branche über dem Mindestgehaltsschema. Das Ausmaß der Überzahlung orientiert sich in der Regel an den kollektivvertraglichen Gehaltstabellen und liegt geschätzt durchschnittlich 20 % über den Mindestgehältern.

Es empfiehlt sich – so die Möglichkeit besteht – bei Einstellungsgesprächen im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, dass die kollektivvertraglichen Gehaltserhöhungen jährlich auch für ein höher vereinbartes Gehalt zur Anwendung kommen oder zumindest die Überzahlung über dem Kollektivvertrag aufrecht zu erhalten ist.