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Erfolgreicher KV-Abschluss für die Angestellten bei Architekten und Ingenieurkonsulenten 2020

In den Verhandlungen zum Kollektivvertrag für Architekten und Ingenieurskonsulenten hat die Bundeskammer der Ziviltechniker dem Ergebnis der Verhandlungen zugestimmt.

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen steigen um 2,5 %!

Darüber hinaus wird empfohlen die bestehenden Überzahlungen aufrecht zu erhalten.

Sämtliche Zulagen und das Trennungsgeld werden ebenfalls um 2,5 % erhöht!

Geltungsbeginn: 1.1.2020

Die Gehaltsordnung ist im Downloadbereich verfügbar!