Zum Hauptinhalt wechseln

KV-Abschluss 2024 für Angestellte in der Bauindustrie und im Baugewerbe

Abschluss, Berechnungsbeispiele zur Umstellung der Beschäftigungsgruppen und neue Gehaltstabelle

iStock

Für Angestellte in der Bauindustrie und im Baugewerbe werden die Gehälter sowie die Lehrlingseinkommen ab 1. 5. 2024 um 7,05 % angehoben und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.

Die Ausgangsbasis für die Berechnung per 1. 5. 2024 sind die nicht gerundeten Gehaltssätze der Gehaltstabelle 2023.

  • Das Lehrlingseinkommen für das erste Lehrjahr beträgt davon abweichend ab 1. Mai 2024 1.000 Euro.
  • Die Ausgangsbasis für die Berechnung per 1. 5. 2025 sind die nicht gerundeten Gehaltssätze der Gehaltstabelle 2024.
  • Die Parallelverschiebungsklausel bleibt aufrecht.
  • Mit Wirkung vom 1. Mai 2024 wird die Beschäftigungsgruppe A1 abgeschafft.
    Alle Angestellten, die zum 30. April 2024 in die Beschäftigungsgruppe A1 eingestuft sind,  gehören ab 1. Mai 2024 der Beschäftigungsgruppe A2 an.
    Dabei hat zunächst die Umstufung in die Beschäftigungsgruppe A2 anhand der Werte vom 1. Mai 2023 zu erfolgen.  Anschließend ist die Erhöhung des Ist-Gehalts vorzunehmen.