Kollektivvertragsabschluss Immobilienverwalter für 2023 bringt ein Plus um 7,8 %
Zeitlicher Anspruch auf Fortbildung
Nach mehreren Verhandlungsrunden seit November 2022 konnte nunmehr ein Abschluss zum Kollektivvertrag für die Angestellten bei Immobilienverwaltern erzielt werden, der mit 1.1.2023 gilt.
Die Mindestgehälter werden in allen Verwendungsgruppen um 7,8 % erhöht. Anzumerken ist, dass die Beschäftigungsgruppe I gestrichen wird und sämtliche Angestellte, die bisher in Verwendungsgruppe I eingereiht waren mit 1.1.2023 in Verwendungsgruppe II einzureihen sind. Bei der Umreihung ist das dem bisher erreichten Mindestgrundgehalt nächsthöhere Mindestgrundgehalt in der Verwendungsgruppe II zu bezahlen.
Die Lehrlingseinkommen und die Abgeltung von Pflichtpraktika werden um 9 % erhöht.
Für mittelgroße Kapitalgesellschaften gilt die Aufrechterhaltung der Überzahlung und in großen Kapitalgesellschaften sind die IST-Gehälter um 7,8 % zu erhöhen.
Neu konnte im Kollektivvertrag auch ein Anspruch auf Fortbildung verankert werden. Angestellte erhalten künftig einen zeitlichen Anspruch - einen Tag (oder 8 Stunden) pro Jahr, an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen zu dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer*innen nicht alleine von der Bereitschaft ihrer Arbeitgeber*innen Fortbildung zu fördern abhängig sind, wenn sie sich weiterbilden wollen.