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Neue Lehrlingsentschädigungen ab 1. August 2018 für BerufsfotografInnen

Die Lehrlingsentschädigungen gelten für ganz Österreich

Neue Lehrlingsentschädigungen ab 1. August 2018 für BerufsfotografInnen

Die Erhöhung beträgt rund 3,6%

Am 27. Juni 2018 einigten sich die Vertreter der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier mit der Bundesinnung der Berufsfotografen auf neue Lehrlingsentschädigungen für BerufsfotografInnen.
Die bisher geltenden Entschädigungen werden mit 1. August 2018 um 3,5% mit einer Aufrundung auf den nächsten vollen Euro erhöht und sind für das ganze Bundesgebiet gültig.

Die neuen Lehrlingsentschädigungen betragen monatlich ab 1. August 2018

im 1. Lehrjahr:            € 403,00
im 2. Lehrjahr:            € 547,00
im 3. Lehrjahr:            € 722,00
im 4. Lehrhalbjahr:     € 920,00

Die Geltungsdauer der neuen Lehrlingsentschädigungen beträgt 12 Monate.

Prämie für guten und ausgezeichneten Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung

Erhält der Arbeitgeber für einen Lehrling eine Förderung gemäß der Richtlinie zu § 19c des BAG und absolviert der Lehrling beim erstmaligen Antritt die Lehrabschlussprüfung mit gutem oder ausgezeichnetem Erfolg, erhält der Lehrling eine einmalige Prämie.

Die einmalige Prämie beträgt bei

  •  gutem Erfolg € 100,– und bei
  • ausgezeichnetem Erfolg € 150,–.

Die Änderung oder Aufhebung der Richtlinie des Bundes-Berufsbildungsbeirates zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gem § 19c BAG führt zum Entfall dieses Anspruches.