Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen gegenüber den MitarbeiterInnen sind weltweit auf dem Vormarsch.
Die technischen Möglichkeiten sind scheinbar unbegrenzt und die einzelnen Systeme werden immer leistungsstärker und immer häufiger miteinander verknüpft. Sei es eine weltweite Vernetzung der Personalverrechnungs- und Leistungsbeurteilungssysteme bei internationalen Konzernen, eine elektronische Zeiterfassung kombiniert mit Standortbestimmung oder eine Videoüberwachung - immer werden die Daten der MitarbeiterInnen aufgezeichnet.
Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz setzen diesen Vorgängen Grenzen. Der/die Betriebsrat/-rätin hat hier ein Mitspracherecht.