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Gehaltsabschluss 2024 für die kaufm. Angestellten der Tages- und Wochenzeitungen

Erhöhung der Einkommen zwischen 7,8 und 5,8 Prozent

Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Bei der Verhandlungsrunde mit dem Verband Österreichsicher Zeitungen (VÖZ) am 15.03.2024 konnte folgender Gehaltsabschluss für die kaufmännischen Angestellten der Tages -und Wochenzeitungen vereinbart werden:

1. Mit Wirkung zum 1. April 2024 werden die Mindestgrundgehälter 

  • der Lehrlinge und der Tätigkeitsgruppen ZT (Zentrale Tätigkeiten) sowie AT-L (Allgemeine Tätigkeiten - Logistik) um 7,8 %
  • der Tätigkeitsgruppen AT (Allgemeine Tätigkeiten) sowie ST1-L (Spezielle Tätigkeiten 1- Logistik) um 6,8%
  • der Tätigkeitsgruppen ST1 (Spezielle Tätigkeiten 1) und ST2 (Spezielle Tätigkeiten 2) sowie ST2-L (Spezielle Tätigkeiten 2- Logistik) um 6,3% und 
  • der Tätigkeitsgruppe LT (Leitung) um 5,8% bei Rundung auf den nächsten vollen Euro erhöht. 

2. Neben der Erhöhung des Mindestgrundgehaltes ist auch die Summe aller bisherigen Quinquennienbeträge ab 1. April 2024 um den gemäß Punkt 1. anwendbaren Prozentsatz bei Rundung auf den nächsten vollen Euro zu erhöhen. 

3. Angestellten in Kundendienst-Abteilungen gebührt für die Arbeit an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (§ 9c) ein Zuschlag von EUR 7,50 Euro pro Stunde. 

4. Der Arbeitgeber kann für das Kalenderjahr 2024 eine Mitarbeiterprämie gemäߧ 124b Z 447 EStG 1988 in Höhe von maximal 3.000 Euro steuerfrei zur Auszahlung bringen. In Betrieben mit Betriebsrat ist darüber eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. 

5. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt 12 Monate.