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KV-Abschluss für die Beschäftigten in der Werbung und Markkommunikation 2021

Wie bei vielen anderen Branchen, in denen bisher Abschlüsse getätigt wurden, ist ein Abschluss rund um die Inflationsrate erreicht worden.

  

  • Mit Wirkung vom 1.1.2021 werden die Mindestgrundgehälter (§ 20) in allen Verwendungsgruppen um 1,5 % linear erhöht. 
    Es erfolgt die Rundung auf den nächsthöheren 10-Cent Betrag.
  • Die Lehrlingseinkommen (=Lehrlingsentschädigungen) werden mit 1.1.2021 ebenfalls um 1,5 % erhöht.
  • Die Tages- und Nächtigungsgelder (§ 4 Zusatz-KV) und die Nachtarbeitszulagen (§ 6) werden ab 1.1.2021 um 1,5 % erhöht.

 

 In diesem äußerst schwierigen wirtschaftlichen Krisenjahr sind wir froh, doch auch einen KV-Abschluss erzielt zu haben.