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Werbung und Marktkommunikation Wien: Plus 1,33 Prozent für Mindestgrundgehälter

Am 20. März haben sich die Vertreter der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier auf einen Fahrplan zu einem neuen, zeitgemäßen Kollektivvertrag für 2018 geeinigt.

„Unsere Reformpartnerschaft hat nach zwei Gebührensenkungen und Erleichterungen bei der Gewerbeordnung den nächsten großen Schritt gemacht. Mit dem neuen Kollektivvertrag können wir weiter an Lösungen für die Branche und der Modernisierung der Standesvertretung arbeiten.“, kommentiert das Verhandlungsteam Stephan Gustav Götz und Konrad Maric das Verhandlungsergebnis.

Aktuelle Entwicklungen stellen ArbeitnehmerInnen vor neue Herausforderungen

„Die Arbeit an einem Kollektivvertrag neu nimmt beide Seiten der Sozialpartnerschaft in eine große Verantwortung. Aktuelle Entwicklungen stellen die ArbeitnehmerInnen der Branche vor neue Herausforderungen. Mit der heutigen Einigung ist es gelungen, die ersten Schritte gemeinsam zu gehen.“, ergänzt Judith Reitstätter, Wirtschaftsbereichssekretärin der GPA-djp.

Im Zuge der Einigung konnten die Differenzen über den anstehenden KV-Abschluss für das Jahr 2017 beigelegt werden. Mit  1. März werden die Mindestgrundgehälter um 1,33% erhöht, außerdem erhalten alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge wieder einen zusätzlichen Tag Freizeit in Form von Zeitausgleich.

Die Verhandlungen zum Kollektivvertrag neu 2018 starten Mitte April. Es gibt sowohl einen konkreten Zeit- als auch Themenfahrplan für den Reformprozess. Ziel ist es, den Kollektivvertrag mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten zu lassen.

Die Gehaltstabelle und der KV für 2017 steht als Download zur Verfügung.