Zum Hauptinhalt wechseln

EVU 2017: Erfolgreicher KV-Abschluss

KV-Gehälter und Ist-Gehälter steigen um 1,55 Prozent

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 20.000 Beschäftigten in den Elektrizitätsversorgungsunternehmungen (EVU) erreichten die Gewerkschaften GPA-djp und PRO-GE am 19. Jänner 2017 in der zweiten Verhandlungsrunde einen erfolgreichen Abschluss.

KV-Gehälter und Ist-Gehälter steigen mit 1. Februar 2017 um 1,55 Prozent.

Diesem Ergebnis steht eine Inflationsrate von aktuell 0,9 Prozent gegenüber. Somit ergibt der diesjährige Abschluss auch einen guten Reallohnzuwachs für die Beschäftigten welcher auch für eine Steigerung der Kaufkraft sorgen wird.

Das Ergebnis im Überblick:

  • Erhöhung der KV-Mindestgehälter: 1,55 %
  • Erhöhung der IST-Gehälter: 1,55 %
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen: 1,55 %
  • Erhöhung der Zulagen: 1,3 %
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigungen: 0,9 %
  • Erhöhung der Kinderzulage auf 55,62 Euro

Rahmenrecht

  1. Die Gespräche betreffend „Evaluierung der Lohn- und Gehaltsfindung“ sowie „Tätigkeitsbeschreibungen in den jeweiligen Dienst- /Verwendungsgruppen“ vor dem Hintergrund der Sicherung des Geltungsbereiches werden fortgesetzt. Im Rahmen dieser Gespräche werden auch die Themen Arbeiten bei extremen Verhältnissen Hitze/Kälte und Recht auf Bildung behandelt.
  2. Die Gespräche zu den Themen „Lebensphasengerechtes Arbeiten“ sowie „Schicht- und Schwerarbeit“, insbesondere 12-Stundenschicht, werden fortgesetzt.

Praktikanten

§ 20a Abs 2 lautet:

(2) Ferialpraktikanten sind Schüler, Maturanten oder Studierende, die ohne Vorliegen schul- oder studienrechtlicher Vorschriften während der Schul- oder Hochschulferien in einem Dienstverhältnis beschäftigt werden. Ferialpraktikanten gebührt bei erstmaliger Beschäftigung ohne Berufserfahrung oder wenn vorher kein Pflichtpraktikum absolviert wurde, für längstens 1 Monat als monatlicher Bezug ein Betrag in Höhe der Lehrlingsentschädigung für das 2. Lehrjahr, in allen anderen Fällen ein Betrag in der Höhe der Lehrlingsentschädigung für das 3. Lehrjahr (§ 20 Abs. 1 lit. a bzw. lit. b).

§ 20 Abs. 1 lit. b gilt jeweils dann, wenn die Praktikantenbeschäftigung nach bestandener Reifeprüfung erfolgt.

4. Abfertigung auf den Todesfall

§ 10 Abs 6 lit b und c lauten:

b) Wenn lit.a nicht anwendbar ist, gebühren abweichend von § 23 Abs.6 Angestelltengesetz der Witwe oder dem Witwer, ungeachtet dessen, ob der Erblasser zu deren Erhaltung im Zeitpunkt des Todes verpflichtet war, 100 % der Abfertigung, auf welche der verstorbene Arbeitnehmer bei Aus-scheiden im Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte.

c) Hinterlässt der Arbeitnehmer weder Erben, zu deren Erhaltung er im Zeitpunkt des Todes verpflichtet war, noch eine Witwe bzw. einen Witwer, gebühren abweichend von § 23 Abs.6 Angestelltengesetz der Lebensgefährtin oder dem Lebensgefährten im Sinne des ASVG 100 % der Abfertigung, auf welche der verstorbene Arbeitnehmer bei Ausscheiden im Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte.

Geltungsbeginn: 1. Februar 2017

Die Laufzeit der Gehaltstabellen beträgt 12 Monate

11.01.2017: EVU KV-Verhandlungen 2017

Bei der Verhandlung am 11. Jänner 2017 wurden zu Beginn die einzelnen Punkte unseres Forderungsprogrammes von den Arbeitgebern kommentiert. Im Anschluss daran wurden in konstruktiver Gesprächsatmosphäre die Rahmenrechtsforderungen vertieft behandelt:

• Verbesserung der Anrechnungsbestimmungen für Urlaubsanspruch
• Weiterführung der Verhandlungen in den Arbeitsgruppen „Lebensphasengerechtes Arbeiten“ und „Schicht- und Schwerarbeit“ 
• Ermöglichung der „Freizeitoption“
• Finalisierung der Gespräche:
Arbeiten bei extremen Verhältnissen Hitze/Kälte etc.
Volle Abfertigung bei Todesfall für Angehörige
• Regelungen für Menschen mit Behinderung
• Regelungen zum Familienzeitbonus (Papamonat)
• Recht auf Bildung  - Regelungen zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung  

Danach wurden die Verhandlungen im Entgeltbereich begonnen, wobei auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erneut diskutiert wurden.

Die Verhandlungen im Rahmenrecht und im Entgeltbereich werden bei der nächsten Runde am 19. Jänner 2017 fortgesetzt.

Eingeloggte Mitglieder können die KV-Info2 downloaden.