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Kollektivvertrags-Abschluss 2025 für die Gas- und Wärmeversorgungs-Unternehmungen

Gesamtpaket für zwei Jahre sichert Beschäftigung und Einkommen

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Die Ergebnisse im Detail:

2025

Ab 1. November 2025 steigen die KV-Löhne und -Gehälter sowie die Lehrlingseinkommen um 2 Prozent. Die Ist-Einkommen werden um 1,41 Prozent erhöht. Die Zulagen steigen um zwei Prozent. Die Zulage für Nachtarbeit bzw. für die dritte Schicht wird sogar um 7,54 Prozent erhöht.

Zusätzlich erhalten die Beschäftigten zwei Kaufkraftsicherungsprämien, in Höhe von insgesamt 1.000 Euro. Die Auszahlung der Kaufkraftsicherungsprämien erfolgt in zwei Tranchen zu je 500 Euro mit Dezember 2025 und Juli 2026. Lehrlinge erhalten grundsätzlich einmalig 250 Euro.

Anstelle der Kaufkraftsicherungsprämie kann in den Betrieben auch eine Umwandlung in bis zu vier Freizeittagen unter Fortzahlung des Entgelts vereinbart werden. Dafür notwendig ist eine Betriebsvereinbarung.

2026

Ab 1. November 2026 steigen die KV-Löhne und -Gehälter um 2,1 Prozent. Die Ist-Einkommen werden um 1,9 Prozent erhöht. Die Lehrlingseinkommen und die Zulagen steigen um 2,1 Prozent. Die Zulage für Nachtarbeit bzw. für die dritte Schicht wird um 7,01 Prozent erhöht. Die Aufwandsentschädigungen steigen um 2,1 Prozent.