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Die privaten Bildungseinrichtungen haben für 2020 einen Abschluss!

Nach dem dritten Verhandlungstag (19.2., 4.3. und 9.3.2020) wurden die Maßnahmen der Bundesregierung wegen des „CORONAVIRUS“ eingeführt. Es wurden Ausgangssperren angekündigt, Versammlungen und Demonstrationen eingeschränkt bzw. verboten, weshalb die geplante Fortführung der KV-Verhandlungen nur eingeschränkt bzw. erschwert hätte stattfinden können.

Mit 24.3.2020 wurde deshalb folgender Abschluss vereinbart:

  • Erhöhung der KV-Gehälter, KV-Lehrlingsentschädigungen, KV-Zulagen und des KV-Mindesthonorars um 2,4%
  • Erhöhung der betrieblichen Gehaltssysteme  bzw. IST-Gehälter und betrieblichen IST-Zulagen um 2,2%
  • Nach 10, 15 und 20 Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten Beschäftige jeweils einmalig einen „Jubiläums-Freizeittag“
  • Am ersten Volksschultag des eigenen Kindes (Adoptivkindes, Pflegekindes) gebührt ein bezahlter freier Tag

Geltungsbeginn: 1. Mai 2020; Gültigkeitsdauer: 12 Monate

Zwischen Gewerkschaft und BABE wurde vereinbart, die Verhandlungen über die Arbeitszeitverkürzung wieder aufzunehmen, sobald es die Rahmenbedingungen wieder zulassen. 

Offene Rahmenrechtsforderungen werden in Zuge der KV-Verhandlungsrunde 2021 erneut eingebracht. 

Verhandlungsverlauf

9.3.2020 - Die Privaten Bildungseinrichtungen haben einen Abschluss!

Die Gehälter für Beschäftigte bei privaten Bildungseinrichtungen steigen mit 1. Mai um 2,4%.

Nach dem dritten Verhandlungstag (19.2., 4.3. und 9.3.2020) wurden die Maßnahmen der Bundesregierung aufgrund des „CORONAVIRUS“ eingeführt. Es wurden Ausgangssperren angekündigt, Versammlungen und Demonstrationen eingeschränkt bzw. verboten, weshalb die geplante Fortführung der KV-Verhandlungen nur eingeschränkt bzw. erschwert hätte stattfinden können.

Mit 24.3.2020 wurde deshalb folgender Abschluss vereinbart:

Erhöhung der KV-Gehälter, KV-Lehrlingsentschädigungen, KV-Zulagen und des KV-Mindesthonorars um 2,4%
Erhöhung der betrieblichen Gehaltssysteme  bzw. IST-Gehälter und betrieblichen IST-Zulagen um 2,2%
Nach 10, 15 und 20 Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten Beschäftige jeweils einmalig einen „Jubiläums-Freizeittag“
Am ersten Volksschultag des eigenen Kindes (Adoptivkindes, Pflegekindes) gebührt ein bezahlter freier Tag
Geltungsbeginn: 1. Mai 2020; Gültigkeitsdauer: 12 Monate

Zwischen Gewerkschaft und BABE wurde vereinbart, die Verhandlungen über die Arbeitszeitverkürzung wieder aufzunehmen, sobald es die Rahmenbedingungen wieder zulassen. 

Offene Rahmenrechtsforderungen werden in Zuge der KV-Verhandlungsrunde 2021 erneut eingebracht.