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Keine Kürzung der AMS-Mittel für den (Erwachsenen) AusBildungsbereich

BetriebsrätInnen der Privaten Bildungseinrichtungen starten Bürgerinitiative

Der Startschuss zur Parlamentarischen Bürgerinitiative ist erfolgt. Die Unterschriften werden von den Betriebsrätinnen und Betriebsräten in den Betrieben gesammelt. Die faktische Budgetmittelkürzung, welche durch die Zweckgebundenheit von AMS Mitteln für ältere Arbeitnehmer/-innen erreicht wurde, trifft die Bildungsbranche und auch die arbeitssuchenden Menschen ganz direkt.

Wird in der Bildung gespart, werden die Folgen in Zukunft noch mehr Verschlechterungen bringen. Diese Negativspirale muss durchbrochen werden, um Arbeitssuchende, welche sich weiterbilden wollen, effizient und gezielt zu unterstützen.

Eine Förderung von Betrieben, welche Arbeitnehmer/-innen über 50 Jahren einstellen, kann höchstens kurzfristig wirken. Investitionen in Bildung haben hingegen immer eine positive Langzeitwirkung, nicht nur für die Betriebe, sondern auch für die betroffenen Menschen und  für den gesamten Arbeitsmarkt Österreichs.

Ziel der Parlamentarischen Bürgerinitiative

In Zeiten steigender Arbeitslosigkeit müssen mehr Mittel für Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Keinesfalls dürfen diese Mittel gekürzt werden!

Erreicht werden soll dieses Ziel insbesondere durch folgende gesetzliche Änderungen:

  1. Eine effizientere Nutzung bereits vorhandener Budgetmittel soll dadurch erreicht werden, dass im Bundesfinanzgesetz eine Ausnahme im Sinne des § 36 Abs. 5 Bundeshaushaltsgesetzes betreffend Beihilfen und Maßnahmen für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind, festgelegt wird.
    Dadurch sollen nicht „abgeholte“ Mittel aus diesem Titel für andere Ausbildungs-und    Qualifizierungsmaßnahmen den Bildungsträgern zur Verfügung stehen.
  2. Eine Veränderung des Aufteilungsschlüssels im § 13 Arbeitsmarktpolitik- Finanzierungsgesetz zugunsten von Sozialökonomischen Betrieben und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekten soll vorgenommen werden können.
  3. Eine Entlastung des AMS Budgets soll durch Herausnahme der Bedeckung der Beihilfen für Kurzarbeit erreicht werden.