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Start der KV-Verhandlungen für die privaten Bildungseinrichtungen 2019

Forderungsprogramm

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen starten am 11. März 2019!

Auf der Betriebsrätekonferenz am 12. Februar 2019 wurde folgendes Forderungsprogramm beschlossen:

  • Die Kollektivvertragsgehälter, Ist-Gehälter, betrieblichen Gehaltsschemata, Lehrlingsentschädigungen, Zulagen, Zuschläge und Mindesthonorare sollen ab 1.5.2019 so angehoben werden, dass eine deutliche Kaufkrafterhöhung für die Arbeitnehmer/-innen verwirklicht wird.
  • Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohn- und Gehaltsausgleich
  • Recht auf besseren Zugang zur stiftungsähnlichen Maßnahme
  • Annäherung des Verwendungsbereichs 4a an Verwendungsbereich 5
  • Anrechnung aller Karenzzeiten
  • Besserstellung bei Umreihungen („Rösselsprung“)
  • Freistellung für die Pflege der Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen
  • Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Mai 2019 in Kraft, Laufzeit des gehaltsrechtlichen Teils ist 12 Monate