Kollektivvertragsabschluss für die ArbeitnehmerInnen in der außeruniversitären Forschung 2018
Die KV- und Istgehälter sowie Lehrlingsentschädigungen werden um 2,47 % angehoben und auf den nächsten vollen Eurobetrag aufgerundet
Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der außeruniversitären Forschung konnten am Montag, 4. Dezember 2017 erfolgreich angeschlossen werden.
Der Abschluss im Detail:
Gehaltsrechtlicher Teil:
- Die KV- und Istgehälter sowie Lehrlingsentschädigungen werden mit 1.1.2018 um 2,47 Prozent angehoben und auf den nächsten vollen Eurobetrag aufgerundet.
- Verteiloption: Wird in einem Betrieb die Verteiloption zur Anwendung gebracht, wird die betriebliche Gehaltssumme um 2,67 Prozent erhöht und gemäß einer zu vereinbarenden Betriebsvereinbarung verteilt. Dabei darf jedoch kein Istgehalt um weniger als 2,37 Prozent erhöht werden.
- Die gemäß § 20 zustehenden SEG- und Schichtzulagen werden ebenfalls um 2,47 Prozent erhöht.
Rahmenrechtlicher Teil:
- Mit 1.1.2018 unterbricht ein Krankenstand den Zeitausgleich analog zur Unterbrechung des Urlaubs laut §5 (1) UrlG.
- Sollte künftig ein Entwicklungsgespräch trotz schriftlicher Urgenz nicht zustande kommen werden nach Ablauf einer dreimonatigen Frist alle Qualitätspunkte vergeben.
- Per Betriebsvereinbarung ist es künftig möglich, Rufbereitschaftstage innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten flexibler zu verteilen. (BV-Ermächtigung)
Die Änderungen treten mit 1.1.2018 in Kraft.
Als nächster Termin für den Abschluss eines Kollektivvertrages ist der 1.1.2019 vorgesehen.