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Kollektivvertragsabschluss für die Beschäftigten in der außeruniversitären Forschung

Mindest- und IST-Gehälter steigen um 3,1 Prozent

Die etwa 1.400 Beschäftigten der außeruniversitären Forschung erhalten ab 1.1. 2019 3,1 Prozent mehr Gehalt. Die Erhöhung gilt sowohl für die kollektivvertraglichen Mindestgehälter als auch für die tatsächlich gebührenden IST-Gehälter. Auch die Lehrlingsentschädigung wird um den gleichen Betrag erhöht. Darauf einigten sich die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und die Forschung Austria.

„Der Abschluss garantiert den Beschäftigten eine reale Gehaltserhöhung und zeigt, dass in diesem wichtigen Zukunftsbereich die sozialpartnerschaftlichen Verhandlungsstrukturen zum Wohle aller Seiten funktionieren“ zeigten sich für die GPA-djp-Verhandlerin Eva Wilhelm, Betriebsratsvorsitzende des Austrian Institute of Technology (AIT) und die VertrerterInnen der Arbeitgeber zufrieden.

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Verhandlungsverlauf

Start der KV-Verhandlungen für die privaten Bildungseinrichtungen 2019

Beschluss des Forderungsprogramms 2019

Auf der Betriebsrätekonferenz am 12. Februar 2019 wurde folgendes Forderungsprogramm beschlossen:

  • Die Kollektivvertragsgehälter, Ist-Gehälter, betrieblichen Gehaltsschemata, Lehrlingsentschädigungen, Zulagen, Zuschläge und Mindesthonorare sollen ab 1.5.2019 so angehoben werden, dass eine deutliche Kaufkrafterhöhung für die Arbeitnehmer/-innen verwirklicht wird.
  • Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohn- und Gehaltsausgleich
  • Recht auf besseren Zugang zur stiftungsähnlichen Maßnahme
  • Annäherung des Verwendungsbereichs 4a an Verwendungsbereich 5
  • Anrechnung aller Karenzzeiten
  • Besserstellung bei Umreihungen („Rösselsprung“)
  • Freistellung für die Pflege der Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen
  • Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Mai 2019 in Kraft, Laufzeit des gehaltsrechtlichen Teils ist 12 Monate