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Außeruniversitäre Forschung: Gehälter steigen um 3,05%

Ausbildungszeiten bei Lehre und Matura werden auf Arbeitszeit angerechnet, Rahmenbedingungen für Mitarbeitende aus Drittstaaten werden attraktiver

Seventyfour - stock.adobe.com

Die Gehälter der Beschäftigten in der außeruniversitären Forschung in Österreich werden rückwirkend mit 1.Jänner 2022 um 3,05 % erhöht. Das betrifft sowohl die Mindest- als auch die tatsächlich ausbezahlten Gehälter. Darauf konnten sich am 11. Jänner 2022 die Gewerkschaft GPA und die Forschung Austria einigen.

Zudem gebührt eine einmalige steuerfreie Corona-Prämie im Ausmaß von 250.- Euro.

Voraussetzungen für die Corona-Prämie:

  • Beschäftigung als Arbeitnehmer*in oder Lehrling sowohl am 31.12.2021 als auch am 1.1.2022
  • 250,00 EUR steuerfreie Corona-Prämie für alle Beschäftigten (Vollzeit), deren Arbeitsverhältnis vor dem 1.7.2021 begründet wurde
  • 125,00 EUR steuerfreie Corona-Prämie für alle Beschäftigten (Vollzeit), deren Arbeitsverhältnis nach dem 1.7.2021 oder später begründet wurde
  • 250,00 EUR steuerfreie Corona-Prämie für alle Lehrlinge, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1.7.2021 begründet wurde
  • 125,00 EUR steuerfreie Corona-Prämie für alle Lehrlinge, deren Arbeitsverhältnis nach dem 1.7.2021 oder später begründet wurde
  • Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer*innen erhalten die Prämie im aliquoten Ausmaß ihrer vereinbarten Arbeitsstunden zum 31.12.2021
  • Gesetzlich geregelte Karenzen werden einer Beschäftigung gleichgestellt.
  • Bei 2 gleichzeitig bestehenden Beschäftigungsverhältnissen (wie z.B. Karenz und geringfügige Beschäftigung) zählt das höhere Arbeitszeitausmaß.
  • Keine Anrechnung auf eine bereits ausbezahlte bzw. zugesagte Prämie für 2021
  • Auszahlung spätestens mit dem Februarbezug

Vereinbart wurde auch, dass die Ausbildungs- und Vordienstzeiten aus Nicht-EU-Staaten für die Erreichung der 6.Urlaubswoche angerechnet werden und somit jenen der EU-Staaten gleichgestellt werden.

Anrechnung von Kurszeiten

Die Kurszeiten bei Lehre und Matura werden künftig im Ausmaß von mindestens 520 Stunden auf die Arbeitszeit bis zum Abschluss des Lehrverhältnisses angerechnet.

„Der Abschluss honoriert die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen und ist durch die bessere Anrechnung der Dienstzeiten auch ein Signal zur Attraktivierung des Standortes Österreich für ForscherInnen“, so die Verhandlerin der Gewerkschaft GPA, Ursula Sauer, Betriebsratsvorsitzende des AIT Austrian Institute of Technology (AIT).

„Wichtig ist auch das Signal an junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Anrechnung der Kurszeiten auf die Arbeitszeit. Dadurch zeigen wir, dass die Ausbildung für die Unternehmen einen sehr hohen Stellenwert hat“, so die Vertreterin der Arbeitgeber, Forschung Austria Präsidentin DDr. Gabriele Ambros.