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Der Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen 2022

Geltungsbeginn: 1.1.2022

Am Donnerstag, 9. Dezember 2021, fand beim Bundeseinigungsamt die Senatsverhandlung für die Erhöhung des Mindestlohntarifs für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer statt. Die Verordnung ist nunmehr offiziell (siehe Anhang).

Die Gehälter werden

  • in den Beschäftigungsgruppen 1a, 1b und 1c werden um 3,5% , gerundet auf die nächsthöhere 10-Cent-Stelle, und
  • in den Beschäftigungsgruppen 2 - 7 um 3,5 %, gerundet auf die nächsthöhere €-Stelle,

angehoben.