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Pflegestipendium und Ausbildungszuschuss

Ein Teil der angekündigten Pflegereform wird konkret

Adobe Stock, Olga Yastremska and Leonid Yastremskiy

Pflegestipendium

Aufgrund des akuten Fachkräftebedarfs im Pflegebereich wird der Start des Pflegestipendiums nun deutlich vorgezogen: Ab 1. Jänner 2023 erhalten Personen, die an AMS-Ausbildungen im Pflegebereich teilnehmen, mindestens 1400 Euro monatlich zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten.

Überblick Pflegestipendium:

  • Mit dem Pflegestipendium erhalten bestimmte Personen, die an Ausbildungen im Pflegebereich teilnehmen, eine Förderung zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten, die ein gewisses Mindestniveau nicht unterschreiten darf.
  • Ziel dahinter ist es, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und mehr Menschen in Pflegeassistenz- und Pflegefachassistenzausbildungen, sowie Ausbildungen für Sozialbetreuungsberufe und den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege zu bringen.
  • Mit dem Pflegestipendium werden insgesamt 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze pro Jahr geschaffen.
  • Für das Pflegestipendium und die Aufstockung der Mittel für Höherqualifizierung werden jährlich über 30 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.

Wer kann das Pflegestipendium in Anspruch nehmen?

  • Das Pflegestipendium kann sowohl von arbeitssuchenden als auch karenzierten Personen in Anspruch genommen werden:
  • Grundvoraussetzungen:
    - mindestens zweijährige Beendigung der Ausbildungspflicht bis 18 (Inanspruchnahme also ab 20 Jahre)
    - bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder Schul- oder Studienabbruch oder AHS-Maturaabschluss, der mehr als zwei Jahre zurückliegt
    - Die Genehmigung erfolgt im Rahmen einer entsprechenden Beratung durch das AMS vor Beginn der Ausbildung, wobei auch Personen mit abgeschlossener Erstausbildung gefördert werden können.
    - Für die Erstgenehmigung bedarf es eines positiven Ergebnisses des Aufnahmeverfahrens der jeweiligen Ausbildungseinrichtung, die als Bestätigung der persönlichen Eignung der zu fördernden Person für diesen Berufsbereich zu bewerten ist.
  • Auch Menschen, die sich seit 1. September 2022 in Pflegeausbildungen befinden, können ab 1. Jänner 2023 mittels Antrag beim AMS das Pflegestipendium in Anspruch nehmen. Davon sind auch durch Fachkräftestipendien und Pflegestiftungen geförderte Ausbildungen erfasst.
  • Darüber hinaus wird die Qualifizierungsförderung, also die Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften, im Bereich sozialer Dienstleistungen in Zukunft 75 Prozent (statt bisher nur 60 Prozent) der Kurs- und Personalkosten betragen. So werden auch Höherqualifizierungen für Berufstätige und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Gesundheitsbereich noch weiter attraktiviert.

Welche Ausbildungen werden gefördert?

  • Pflegeassistenzberufe
  • Pflegefachassistenzberufe
  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (unterhalb des Fachhochschulniveaus)
  • Angehörige der Sozialbetreuungsberufe nach der Vereinbarung gemäß Art. 15a- B-VG (Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung)

Nähere Informationen dazu gibt es bei den AMS-Geschäftsstellen.

Ausbildungszuschuss für alle Pflegeberufe und Sozialbetreuungsberufe

Ausgeweitet wird auch der Ausbildungszuschuss: Rückwirkend ab September erhalten 5500 Schülerinnen und Schüler in Sozialbetreuungsberufen für ihre gesamte Ausbildungszeit 600 Euro im Monat, inkludiert wird auch die Behindertenbegleitung.

Bereits seit 1. September erhalten Erstauszubildende in einem Pflegeberuf einen Ausbildungszuschuss von mindestens 600 Euro pro Monat. Die Regelung gilt für Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sowie Fachhochschulen. Bisher wurden Auszubildende in Sozialbetreuungsberufen nur für die Dauer eines Ausbildungsjahres gefördert. Nun wird der Ausbildungszuschuss auch in Sozialbetreuungsberufen für die gesamte Dauer der Ausbildung bezahlt.

Der Bund unterstützt hier die Länder in Form von Zweckzuschüssen. Die Länder zahlen Ausbildungsbeiträge in der Höhe von 600 Euro pro Monat an Auszubildende im Bereich der Pflege und Betreuung aus. Der Bund übernimmt dabei zwei Drittel der Kosten (400 Euro).

Nähere Infos dazu gibt es bei den jeweiligen Ausbildungseinrichtungen.

Neue Schulen für Pflege

Die Pflegeschulen werden nun fix ins Regelschulsystem übergeführt, ab dem Schuljahr 2023/24 gibt es berufsbildende mittlere und höhere Schulen mit Pflege-Schwerpunkt (3- und 5-jährig). Somit wurde eine langjährige Gewerkschaftsforderung erfüllt.