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Abschluss des Kollektivvertrags für Angestellte bei Fachärztinnen und -ärzten und Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin in Kärnten 2020

Das Ergebnis zusammengefasst:
 

  • Gehälter erhöht
    Die IST-Gehälter (Gehälter die höher sind als das Mindestgehaltsschema) werden um 2 % erhöht (freiwillige Erhöhungen seit 1.1.2020 können auf die Erhöhung angerechnet werden)
    Die Mindestgehälter und Zulagen werden um 3 % erhöht (mit 01.01.2021)
    Die Gefahrenzulagen betragen somit ab 1. 1. 2021 gemäß XV (1) € 131,00 und gemäß XV (2) € 102,00.
  • Belastung in der Krise ist zu honorieren
    Empfehlung einer Coronaprämie für alle Angestellten in der Höhe von € 300,- bzw. für Angestellte unter 20 h/Woche in der Höhe von € 150,- (bis spätestens 31.12.2020)
  • Anrechnungsbestimmungen für Karenzzeiten werden an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst (volle Anrechnung von allen Karenzzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche)
  • Geltungsbeginn 01.12.2020

Das Mindestgehalt einer Ordinationsassistenz im ersten Berufsjahr beträgt nun € 1.604,00,- (inklusive der Gefahrenzulage in der Höhe von € 102,00,-).

Abschlüsse wie diese sind möglich, weil Gewerkschaftsmitglieder uns den Rücken stärken.
Je mehr wir sind, desto mehr können wir erreichen.
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Die nächsten KV-Verhandlungen sind für das zweite Quartal 2021 anberaumt.

Gemeinsam erreichen wir mehr!