Zum Hauptinhalt wechseln

16 Monate Verhandlungen haben sich ausgezahlt. Quantensprung beim KV für Ang. bei ÄrztInnen Salzburg

7% IST-Erhöhung, rund 10% Mindestgehaltserhöhung, € 1500 Mindestgehalt, volle Anrechnung der Karenzzeiten, Zuschläge für alle Beschäftigten bei längeren Arbeitszeiten aber maximal 8 h Normalarbeitszeit

Nach über einem Jahr harter Verhandlungen ist es dem Verhandlungsteam der GPA-djp gelungen einen Kollektivvertragsabschluss zu vereinbaren, der nicht nur die Grundgehälter entscheidend, sondern auch die IST-Gehälter und damit das reale Einkommen des Großteils der Mitglieder maßgeblich anhebt.

Die Verhandlungen waren schwierig und wurden letztlich durch den Lockdown nochmals in die Länge gezogen. Dank vieler guter Argumente aber auch dem Willen der VertragspartnerInnen trotz COVID 19 zu einem Paket zu kommen, welches Wünsche beider Seiten berücksichtigt, konnte der Kollektivvertrag konstruktiv weiterentwickelt werden.

Rückwirkend werden ab 1. 1. 2020 die Mindestgehälter um 7% angehoben und die IST- Gehälter um 3,5% aufgerundet auf € 0,50. Am 1. 12. 2020 kommen dann im Mindestgehaltsbereich abermals € 52,- dazu, womit wir ein Mindestgehalt von € 1.500,- noch im Jahr 2020 festschreiben können. Ab 1. 1. 2021 werden die IST-Gehälter um weitere 3,5% erhöht und auf € 0,50 aufgerundet. Außerdem wird die Strahlenzulage überproportional zuerst auf € 139,- und dann ab 1.1.2021 auf € 144,- erhöht.

Neues Arbeitszeitregime:
Viel Energie wurde in die Weiterentwicklung der Arbeitszeitregelungen investiert. Hier waren die Standpunkte ursprünglich extrem weit von einander entfernt. Die Ärztevertreter wollten unter gewissen Konstellationen eine Ausdehnung auf bis zu 12 Stunden am Tag und vor allem bis 22 Uhr am Abend. Das Verhandlungsteam der GPA-djp hatte klar die Position, dass Veränderungen in diesem Bereich von höheren Zuschlägen begleitet werden müssen.

Wir konnten hier erreichen, dass nun klar festgelegt ist, dass am Tag nur maximal 8 Stunden als Normalarbeitszeit gearbeitet werden dürfen. Alles darüber hinaus ist Mehr- oder Überstunde mit Zuschlag.
Für jede am Arbeitstag über die 9. Arbeitsstunde hinaus geleistete Arbeit gebührt im geleisteten Ausmaß anteilig ein 75 % Zuschlag bei Lage zwischen 6.30 Uhr und 19.30 Uhr bzw. 150 % bei Lage zwischen 19.30 Uhr und 6.30 Uhr, unabhängig davon, ob sie Voll- oder Teilzeitbeschäftigte leisten.

NEU:
Lagezuschläge: Für Arbeit zwischen 6.00 Uhr und 6.30 Uhr bzw. zwischen 19.30 Uhr und 21.00 Uhr, sowie am Samstag zwischen 13.00 und 14.00 Uhr entsteht ein Zuschlag von 50 %; für Arbeit zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr entsteht ein Zuschlag von 100 %. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte - ein Meilenstein in einer Branche die von Teilzeitverhältnissen bestimmt wird.

Bei Gleitzeit konnte festgelegt werden, dass maximal 10 Stunden am Tag Normalarbeitszeit, also selbstbestimmt, geleistet werden dürfen und der Zuschlag erst ab 20 Uhr entsteht.

Für Vollzeit und Teilzeitbeschäftigte wurde der Über- bzw. Mehrstundenteiler auf 1/160 festgelegt.

Karenzzeiten:
Neu ist, dass die Karenzzeiten für Geburten ab 1. 8. 2019 nun für alle Ansprüche voll angerechnet werden.


Zusammengefasst ist hier ein Riesenpaket gelungen. Solche Erfolge können nur erreicht werden, weil Gewerkschaftsmitglieder dem Verhandlungsteam den Rücken stärken.

Werden Sie jetzt Mitglied oder werben Sie ein Mitglied. Gerade in schwierigen Zeiten müssen wir zusammenhalten.

Download