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Corona: Zusatz-KV für privaten Pflege- und Gesundheitsbereich

Für 170.000 Beschäftigte im privaten Pflege- und Gesundheitsbereich haben die Gewerkschaften GPA und vida mit den Arbeitgebern einen Corona-Zusatzkollektivvertrag vereinbart. Bei dauerhaftem Tragen eines Mundnasenschutzes muss den Beschäftigten nach drei Stunden eine zehnminütige Abnahme der Maske ermöglicht werden. Zudem werden Arbeitnehmer, die zu einem Corona-Test verpflichtet werden, für die Zeit des Testens sowie der An- und Abreise bezahlt von der Arbeit freigestellt.

 

Diese Freistellung gilt auch, wenn keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, sondern die Testung auf Wunsch des Arbeitgebers vereinbart wird.

"Mit der Sicherstellung des Testens in der Arbeitszeit und der Entlastung beim Tragen des MNS wurden zwei große Unsicherheiten vieler Beschäftigter beseitigt", freute sich Eva Scherz von der Gewerkschaft GPA. Der Zusatzkollektivvertrag gilt für die Beschäftigten in den in der Sozialwirtschaft, der Caritas, der Diakonie, dem SOS Kinderdorf, dem Rotes Kreuz, der Berufsvereinigung von Arbeitgebern im Rettungs- und Sanitätsdienst sowie für den Arbeitgeberverein für Sozial- und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg.