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KV-Abschluss 2024 für die Caritas

KV-Gehälter werden mit 1. Jänner 2024 um 9,2 % erhöht

Am Freitag, 15. Dezember 2023 konnte in der vierten Verhandlungsrunde für die Angestellten der karitativen Arbeitgeber:innen (Caritas) bei einer rollierenden Inflation von 8,7% folgender Abschluss erzielt werden:

  1. Die KV-Gehälter werden mit 1. Jänner 2024 um 9,2% erhöht.
    (Inkludiert ist eine bleibende gehaltswirksame Zulage von 1,5% des KV-Gehalts.)
  2. Die Lehrlingseinkommen werden um 9,2% angehoben (kaufmännisch gerundet auf die 1. Kommastelle).
  3. Die KV-Zuschläge und –Zulagen, Rufbereitschaftsabgeltung, PRAM sowie UGT werden per 1. Jänner 2024 um 9,2% erhöht (kaufmännisch gerundet auf die 2. Kommastelle).
  4. Deutliche Verbesserung beim schlafenden Nachtdienst: Arbeitsaufnahme über eine halbe Stunde ist zusätzlich zu bezahlen (gültig ab 1. September 2024)
  5. Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte (Reduzierung des übertragbaren „Rucksacks“ auf das 1,25-fache anstatt des 2-fachen)