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Start der KV-Verhandlungen Caritas

Begleitet wird der KV-Prozess auf einer eigenen Homepage

Die Gewerkschaften GPA und vida verhandeln wieder mit den Betriebsrät:innen der karitativen Arbeitgeber:innen (kurz „Caritas“) und der Diakonie für ihre Kolleginnen und Kollegen.

>>> HIER erfährst du mehr über die Verhandlungen.

Am Montag, 13. November 2023 starten die Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeitnehmer:innen der karitativen Arbeitgeber*innen („Caritas“), dem zweiten „Sozial-Kollektivvertrag“ nach dem der „Sozialwirtschaft Österreich“ (SWÖ). Das Verhandlungsteam setzt sich damit wieder ein für Arbeit mit Mehrwert!

Die hohe Inflation ist eine große Herausforderung. Mit der Monatsinflation für Oktober (Vorabschätzung 5,4%) ergibt die zu verhandelnde rollierende Inflation 8,7% (Durchschnitt der letzten 12 Monate).

Der Arbeitskräftebedarf der Branche ist enorm, die Gründe sind vielschichtig: 

  • Immer mehr Menschen müssen betreut/gepflegt werden. 
  • Viele werden die nächsten Jahre in Pension gehen. 
  • Der Arbeitsdruck ist in den letzten Jahre massiv gestiegen, was mit ein Grund dafür ist, dass viele nur mehr Teilzeit arbeiten möchten/können.

Es gilt nicht nur die Mindestgehälter entsprechend zu erhöhen, sondern auch den Rahmen zu verbessern. Nur so können Arbeit mit Mehrwert garantiert und die Arbeitskräfte für die Zukunft gesichert werden!

Daher wird unter anderem gefordert:

  • langfristige Sicherung des Pflegeberufszuschuss (auch für Beschäftigte mit UBV)
  • eine Woche Freizeit für alle zusätzlich zum gesetzlichen Urlaub
  • mximale Übertragbarkeit von Gutstunden in der Höhe von höchstens einer vereinbarten Wochenarbeitszeit (bisher das Doppelte begrenzt mit 37 Stunden)
  • Vereinheitlichung der SEG-Zulage in der Höhe von mind. € 215,- für Beschäftigte mit unmittelbarem Kontakt zu Kund:innen/Klient:innen bzw. in Einrichtungen mit Schmutzaufkommen bzw. körperlicher Erschwernis
  • Klarstellung, dass Arbeitsaufnahme die Nachtbereitschaft (mit Schlafberechtigung) unterbricht und als Arbeitszeit zu bezahlen ist.
  • Einen Mindestbetrag für Arbeiten an Sonn-/Feiertagen und einen Zuschlag für Arbeit an dienstfreien Tagen (24./31. Dezember und Karfreitag).
  • Einführung eines entgeltlichen freiwilligen Bereitschaftsdienstes zur besseren Dienstplanstabilität.
  • Ausweitung der Pflegefreistellung auch für nahe/direkte Angehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.