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Kollektivvertrag 2024 für die Diözese Innsbruck abgeschlossen

KV-Gehälter werden mit 01. Jänner 2024 um 9,7 % erhöht

Am Donnerstag, 14.12.2023 konnte in der dritten Verhandlungsrunde für die Angestellten der Diözese Innsbruck bei einer rollierenden Inflation von 9,2 % folgender Abschluss erzielt werden:

  1. Die KV-Gehälter werden mit 01. Jänner 2024 um 9,7 % erhöht (entsprechend dem 3-Jahres-Abschluss von 2021 im Rahmen der Areitszeitverkürzung).
  2. Die Lehrlingseinkommen betragen im 1. LJ: € 825, im 2. LJ: € 965, im 3. LJ: € 1.084 und im 4. LJ: € 1.475
  3. Die Angestellten erhalten mit dem Dezembergehalt 2023 eine Teuerungsprämie in der Höhe von € 150 bei einem Anstellungsumfang von 19,5 Wochenstunden oder weniger € 75.
  4. Familienzeit, Familienhospizkarenz sowie das Pastoraljahr werden für Vorrückungen angerechnet.
  5. Die Obergrenze für die Kinderzulage entfällt.
  6. Das Kilometergeld wird einheitlich entsprechend dem amtlichen Kilometergeld angepasst.
  7. Die Klimaticket-Regelung wird um ein weiteres Jahr verlängert.

Geltungsbeginn: 1. Jänner 2024