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KV-Abschluss Diözese Graz-Seckau 2024

KV-Gehälter werden mit 01. Juli 2024 um 5 % plus € 80, jedoch höchsten um € 275 erhöht

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Am Mittwoch, 13.12.2023 konnte in der dritten Verhandlungsrunde für die Angestellten der Diözese Graz-Seckau bei einer rollierenden Inflation von 8,7% folgender Abschluss erzielt werden:

  1. Die KV-Gehälter werden mit 01. Juli 2024 um 5% plus € 80,-, jedoch höchsten um € 275,- erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet (bis zu +9,45%). Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung um 7,64%.
  2. Die Angestellten erhalten jährlich 2 Sonderurlaubstage (erstmalig am 01. September 2024 3 Sonderurlaubstage).
  3. Die Angestellten erhalten mit dem Dezembergehalt 2023 eine Teuerungsprämie in der Höhe von € 2.000 bei Vollzeitbeschäftigung (aliquotiert nach Anstellungsumfang).
  4. Die Punkte 1.-3. gelten nicht für Beschäftigte, für die die Tabelle des elementarpädagogischen Bereiches anzuwenden ist. Diese wird entsprechend dem Mindestlohntarif angehoben.
  5. Das Kilometergeld soll im Rahmen einer Betriebsvereinbarung einheitlich entsprechend dem amtlichen Kilometergeld angepasst (erhöht) werden.
  6. Die Klimaticket-Regelung wird um ein weiteres Jahr verlängert.

Geltungsbeginn: 1. Jänner 2024