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KV-Abschluss Diözese Graz-Seckau 2018

Erfolgreicher Kollektivvertragsabschluss für die Beschäftigten der Diözese Graz-Seckau! Gehälter erhöhen sich um 2,33%!

Ergebnis:

  • 2,33% Gehaltserhöhung auf die KV-Gehaltstabelle und alte Gehaltsschemata (inkl. KiGa-fiktive Berechnungstabellen) inkl. Grundbezug 1 und 2. Die sich nach der prozentuellen Erhöhung ergebenden Beträge werden kaufmännisch auf 50 Cent-Beträge gerundet.
  • Wie im KV der Diözese Graz-Seckau festgehalten, werden folgende Zulagen inklusive der Rundung valorisiert:

                        Ausgleichszulage
                        Erwartungsschutzzulage
                        Deckelungszulage
                        Sonderzulage für Ersatzaltersbiennium
                        Fahrtkostenzuschuss lt. § 23 (5) analog zur Erhöhung des Verkehrsverbunds

                        Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,33% erhöht. Die sich nach der prozentuellen Erhöhung ergebenden Beträge werden kaufmännisch auf 50 Cent-Beträge                         gerundet.

                        im 1. LJ     523,00
                        im 2. LJ     721,50
                        im 3. LJ     894,00
                        im 4. LJ  1.230,50

  • Von der prozentuellen Erhöhung für 2018 ausgenommen sind Sozialzulagen.
  • Aufnahme einer Regelung zur Familienzeit (Papamonat) lt. Caritas-KV
  • Ergänzung Freistellung bei Dienstverhinderung unter Fortzahlung des Entgelts bis zum Ausmaß einer täglichen Normalarbeitszeit für Angehörige von pflegebedürftigen Eltern für Akkutbetreuung (lt. Audit).
  • Aliquotierung von Ausgleichszulage und Deckelungszulage (§§ 41 a 21. und 41 b 18) für gesetzlich ermöglichte Teilzeitvarianten wie zB Elternteilzeit, Altersteilzeit, Bildungsteilzeit, Wiedereingliederungsteilzeit, die ab 1. Jänner 2018 angetreten werden.
  • Geltungsbeginn: 1. Jänner 2018, Laufzeit 12 Monate