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KV-Abschluss Diözese Innsbruck 2019

Erhöhung der Gehälter ab 1. Jänner 2019 um 2,5 %. 

Nach einer Aussetzung der Verhandlungen durch die Dienstgeberseite konnte am Dienstag, 18. Dezember 2018 in der dritten Verhandlungsrunde, die beide Seiten an ihre Grenzen gebracht hatte, ein Abschluss erzielt werden. Insgesamt wird der Abschluss mit 2,8% bewertet.

 

Das Ergebnis im Detail:

  • 2,3% Erhöhung auf alle Werte der Gehaltstabelle mit Aufrundung auf die nächsten 10 Eurocent
  • Das unterste Einstiegsgehalt beträgt nun € 1.667,50.
  • 2% Erhöhung der Werte zur Berechnung der Ansprüche aus der betrieblichen Zusatzpension
  • Gründonnerstag und Silvester sind nun für alle und zur Gänze freie Tage! Vor allem Teilzeitangestellte profitieren davon!
  • +10% auf die Kinderzulage (auf € 46,20 für das erste Kind, € 110,- für zwei Kinder und für jedes weitere Kind auf € 73,70)
  • Fahrtkostenersatz für AN, für die lt. Pendlerrechner die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist in der Höhe von € 0,08/km
  • Rechtsanspruch auf Pflegeteilzeit
  • Arbeitsgruppe zu „Aliquotierung bei Teilzeitanstellungen“
  • Arbeitsgruppe zum Dienstvertrag auf Betriebsvereinbarungsbasis

Das Ansinnen der DG-Seiten, den Dienstvertrag (Arbeitsvertrag) der Mitgestaltung durch den Betriebsrat zu entziehen, konnte durch eine Lösung über eine freie Betriebsvereinbarung abgewendet werden. Dies ist vor allem dem aktiven Widerstand des BR zu verdanken, die die damit verbundene Problemstellung überzeugend den Kolleginnen und Kollegen nähergebracht haben. Durch Betriebsversammlungen und eine Unterschriftenliste war eine Einschränkung der Mitgestaltung durch den BR in dieser dritten Verhandlungsrunden kein Thema mehr.

 

Der Abschluss tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.