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Nachverhandlungen zum KV-Abschluss der Diözese Innsbruck

Die Normalarbeitszeit wird von 40 auf 39 Stunden verkürzt

Entsprechend dem 3-Jahresabschluss für 2022 bis 2024 für die Angestellten der Diözese Innsbruck (im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung) wurden aufgrund der hohen Inflation Nachverhandlungen geführt. Unter der damals beschlossenen Bedingung, dass lediglich Anpassungen im Rahmen gemacht werden sollten, konnte am 11.11.2022 für 2023 insgesamt folgendes Ergebnis erreicht werden.

Das Ergebnis im Detail

  • Die Normalarbeitszeit wird von 40 auf 39 Stunden verkürzt.
  • Die Werte der KV-Tabelle werden um 0,3% angehoben und auf den nächsten ganzen Euro aufgerundet. Somit beträgt das Einstiegsgehalt für Hilfskräfte 2023 min. € 1.785,– und für Fachkräfte in der niedrigsten Gehaltsgruppe € 2.229,–.
  • Die Beschäftigten erhalten eine Teuerungsprämie in der Höhe von insgesamt Euro 564,- aliquot zum Anstellungsverhältnis, welche monatlich ausbezahlt wird.
  • Den Fahrtkostenzuschuss erhalten nun auch Fahrradpendler ab 2 km Entfernung, berechnet mit 50% des entsprechend günstigsten Jahrestarifs. Außerdem wird der Selbstbehalt des Fahrtkostenzuschusses von 30% auf 20% reduziert.
  • Der Essenszuschuss wird um 67% von € 3,-/Tag auf € 5,-/Tag erhöht und entsprechend dem Anstellungsverhältnis aliquotiert. Die Bedingung einer täglichen Mindestarbeitszeit entfällt, wovon vor allem Teilzeitkräfte profitieren.
  • Die Kinderzulage Plus wird von € 84,- auf € 124,- angehoben und wie die Kinderzulage und das Kinderweihnachtsgeld für die Zukunft an die Bemessungsgrundlage der Gehaltsgruppe III/1 gekoppelt und damit automatisch mitvalorisiert.
  • Der Zuschuss für die Altersvorsorge wird von € 216,- auf € 300,- angehoben und vom Anstellungsumfang und der Einzahlung durch die AN entkoppelt.
  • Für 2024 bleibt die vereinbarte Erhöhung um die rollierende Inflation von Okt. 2022 bis Sept. 2023 plus 0,5% aufrecht.

Für eine Erhöhung der Gehaltstabellen war die Arbeitgebervertretung leider nicht zu überzeugen. Dennoch konnte mit den Anpassungen im Rahmenrecht deutliche Verbesserungen erreicht werden.