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Abschluss des Kollektivvertrages 2021 für die Beschäftigten im Roten Kreuz

Für das Bundesland Wien konnte eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 2,08 % erreicht werden. Auch alle tätigkeitsbezogenen Zulagen und Zuschläge werden um 2,08 Prozent erhöht. Der Abschluss tritt bereits mit 1. Jänner 2021 (und nicht erst ab 1.2.) in Kraft.

Für Tirol ist es gelungen, für den Bereich des Rettungs- und Krankentransportdienstes ein neues Schema und Zulagensystem mit 1.1.2021 zu vereinbaren.

Evaluierung des Kollektivvertrags

Alle anderen Bundesländer erhalten die Erhöhung entsprechend der jeweiligen Abschlüsse für den öffentlichen Dienst bzw. für die Sozialversicherung in der Höhe von  1,45 bis 1,5 Prozent.

Mit Mitte Februar startet ein Evaluierungsprozess des Kollektivvertrages. Ziel ist es, 2022 die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern zu vereinheitlichen.

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