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Kollektivvertrag Rotes Kreuz: Bis zu + 9,2 Prozent

Kollektivvertragsabschluss beim Roten Kreuz bringt Verbesserungen für alle Beschäftigten

MoiraM - stock.adobe.com

Die Verhandlungen über den Kollektivvertrag für die mehr als 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landesverbänden des Österreichischen Roten Kreuzes haben zu einem positiven Abschluss geführt. Die Erhöhung beträgt für alle Beschäftigten im Rahmenkollektivvertrag 9,15 Prozent, für alle im neuen Kollektivvertragsabschnitt B und im Bundesland Wien 9,2 Prozent, was einen fairen Schritt zur Anerkennung ihrer wertvollen Arbeit darstellt. Die Erhöhung für das Burgenland steht noch in Verhandlung.

Vereinheitlichung und Fairness im Arbeitsalltag

Ab dem 1. Januar 2024 werden die Arbeitsbedingungen durch den neuen Abschnitt B des Kollektivvertrags, der für den Bereich der Pflege und Betreuung für alle neu eintretenden Arbeitnehmer:innen gilt, landesweit einheitlich gestaltet. Mit einer geregelten Arbeitszeit von 37 Stunden pro Woche und der Gewährleistung von Freizeit an mindestens 26 Wochenenden im Jahr setzt dieser Kollektivvertrag einen Standard für ein ausgewogenes Berufsleben. Die Neuerungen umfassen zudem eine 5-Tage-Woche und einen Flexizuschlag für das kurzfristige Übernehmen von Diensten. Je nach Bundesland konnten bestehende Arbeitnehmer:innen in den Abschnitt B wechseln oder sie wurden mittels Vertrauensschutzzulage überführt.

Verbesserungen über Lohnerhöhungen hinaus

Dieser Vertragsabschluss beinhaltet nicht nur wesentliche Lohnerhöhungen, sondern auch bedeutsame arbeitsrechtliche Verbesserungen. Dazu zählen ein freier Tag bei Eheschließungen on Eltern, Stief-, Schwieger- oder Großeltern sowie eine gerechtere Anrechnung von Vordienstzeiten, was die Bedingungen für die Beschäftigten insgesamt verbessert.

Anpassungen an moderne Arbeitswelt

Der Kollektivvertrag wurde auch an die gesetzliche Änderung bei der maximalen Karenzzeit angepasst. Jetzt ist festgehalten, dass Beschäftigte beim Roten Kreuz ab dem 21. Monat die Möglichkeit haben, bis zum dritten Lebensjahr des Kindes eine Anschlusskarenz in Anspruch zu nehmen, die von 12 auf 15 Monate ausgeweitet wurde. Diese Änderung spiegelt das Bemühen wider, flexible und familienfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Mit diesem Kollektivvertragsabschluss wurden wichtige Schritte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Wertschätzung der Mitarbeitenden des Österreichischen Roten Kreuzes umgesetzt. Dieser Abschluss unterstreicht das Engagement für faire und einheitliche Arbeitsstandards sowie für die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsumgebung.