Zum Hauptinhalt wechseln

Kollektivvertragsabschluss für SOS-Kinderdörfer 2020/2021/2022

Erhöhung der Gehälter ab 01.02.2020 um 2,7%

Für die rund 1.600 Beschäftigten beim SOS-Kinderdorf konnte folgender Abschluss erzielt werden.

Mit 1. Februar 2020: + 2,7 % Erhöhung der Gehälter, Lehrlingsentschädigung, sowie Zulagen und Zuschläge
Corona- Zulage:
Alle MitarbeiterInnen erhalten eine Gefahrenzulage, die im Zeitraum von 16.3.2020 bis 30.6.2020 in unmittelbaren persönlichen Kundenkontakt gestanden sind. Die Höhe der Zulage beträgt für diesen Zeitraum pauschal 500 Euro unabhängig der Häufigkeit der Kontakte. Die Zulage wird mit dem Juligehalt ausbezahlt.

Mit 1. Jänner 2021: + durchschnittliche Inflationsrate von November 2019 bis Oktober 2020 (VPI) plus 0,6 %.
Erhöhung der Gehälter, Lehrlingsentschädigung, sowie Zulagen und Zuschläge
Erhöhung der Kinderzulage um Euro 1,--.

Mit 1. Jänner 2022:
Arbeitszeitverkürzung und Erhöhung der anderen Entgeltbestandteile im Jahr 2022:
Reduktion der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit von 40 auf 39 Wochenstunden
 mit 1.1.2022. Für MitarbeiterInnen, die bereits jetzt nicht mehr als 39 Wochenstunden arbeiten (TeilzeitmitarbeiterInnen), und für alle Kinderdorfmütter,-väter ändert sich an der vertraglichen Wochenarbeitszeit nichts, die Arbeitszeitverkürzung wirkt sich für sie in einer Entgelterhöhung von 2,7 % aus. Zulagen und Zuschläge, auch Pauschale für freizeitpädagogische Maßnahmen): + 2,7 %.

Karenzanrechnung:
Karenzurlaube nach Mutterschutzgesetz/Väterkarenzgesetz, werden zur Gänze auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche angerechnet.

Vordienstzeiten:
Dienstzeiten, die beim SOS-Kinderdorf erworben wurden, werden in vollem Umfang angerechnet.

Geltungsbeginn: 01. Februar 2020