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Kollektivvertrag 2017 für Angestellte in Privaten Sozial- und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs

Gültigkeitsbeginn 01.02.2017

Am 16.1.2017 wurde für die Beschäftigen der Private Sozial- und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs sin der 3. Verhandlungsrunde ein Abschluss erzielt.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Kollektivvertragslöhne, Ist-Löhne und Lehrlingsentschädigungen werden um 1,33 Prozent erhöht!
  • Erschwernis- und Gefahrenzulage wird von Euro 145,- auf Euro 160,- erhöht (10 Prozent)
  • Nachtdienstzulagen werden ebenso um 10 Prozent erhöht
  • Kosten für Fort- und Weiterbildung von Euro 1.076,- auf Euro 1.100,- erhöht (2,30 Prozent)
  • Gültigkeit des Kollektivvertrags ab 1.2.2017
  • Neuer Name:„Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesen“ (VSG-KV)
  • Die Verhandlungspartner haben eine Arbeitsgruppe installiert, die sich im März treffen wird, um verschiedene rahmenrechtliche Themen wie z.B. GUKG Novellierung, kurzfristiges Einspringen bei Verhinderung und ähnliches zu beraten und diese in der Kollektivvertrag einzuarbeiten.

Der Kollektivvertrag steht zum Downloaden und Ausdrucken zur Verfügung.